

Informationen und Anmeldung der SUISA
Sie können Ihren Betrieb oder Anlass direkt online bei der SUISA anmelden.
Dabei wird unterschieden zwischen 1) dem Empfang von Sendungen oder der Hintergrundunterhaltung (eigene CDs) und 2) der Livemusik (DJs oder Musiker).
- Für den Empfang von Fernseh- und Radiosendungen und für Hintergrundunterhaltung (eigene CDs) müssen Sie bei der SUISA mittels Fragebogen eine Lizenz erwerben (Tarif 3a). Die Berechnung des Tarifs ist kompliziert und ist abhängig vom Betrieb und der Art der Nutzung (z.B. auf welcher Fläche ist die Musik hörbar/das Bild sehbar?).
Wenn Sie sich für den gewerblichen/kommerziellen Empfang von Sendungen (wie z.B. Fussballspiele) bei der Serafe AG angemeldet haben, erhalten Sie bereits eine separate Rechnung für die Urheberrechte und müssen keine zusätzlichen Schritte vornehmen. - Wenn Sie in Ihrem Lokal aber Tanz- oder Unterhaltungsanlässe veranstalten möchten, benötigen Sie eine andere Lizenz (Tarif H). Zu diesen Anlässen zählen zum Beispiel Musik zum Tanzen, Auftritte von DJs oder Musik durch einen Sänger. Grundsätzlich sind für die Berechnung des Tarifs der Eintrittspreis und der Preis für das billigste alkoholische Getränk sowie die Gästeanzahl wesentlich.
Verantwortlich für das Einholen der Bewilligung von der SUISA ist stets der Gastwirt und nicht die Band.
SUISA-Gebühren während der Fussball-WM
Die folgenden Regeln gelten, wenn Sie bei der nächsten Fussball-WM oder EM die Spiele live übertragen möchten:
- Bei einer Bildfläche bis zu 3 Metern Diagonale (118 Zoll): Wenn Sie bereits eine Bewilligung 3a der SUISA besitzen, brauchen Sie keine weitere Bewilligung. Falls Sie noch keine SUISA-Gebühren bezahlen, müssen Sie die Bewilligung 3a beantragen.
- Bei einer Bildfläche von mehr als 3 Metern Diagonale (118 Zoll): Sie müssen zusätzlich die Bewilligung 3c bei der SUISA beantragen. Diese kostet Fr. 312.- für 30 Tage wenn kein Eintrittsgeld verlangt wird oder mindestens Fr. 624.- für 30 Tage bei Public Viewings mit Eintritt. Ab fünf Metern Diagonale erhöhen sich die Gebühren erneut.
- Die Bewilligungen gelten jeweils pro Betrieb und nicht pro Bildfläche. Sie können somit mehrere Bildschirme aufstellen und bezahlen nur die Gebühr für die grösste Bildfläche.
Unsere Lösung

Informationen und Anmeldung der SUISA
Sie können Ihren Betrieb oder Anlass direkt online bei der SUISA anmelden.
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