

Zeiterfassungssoftware
Verwenden Sie die L‑GAV und Arbeitsgesetz konforme Zeiterfassungssoftware für Gastronomie- und Hotelleriebetriebe und profitieren Sie exklusiv von zwei Gratismonaten.
Wer Arbeitnehmende beschäftigt, ist aufgrund des Arbeitsgesetzes verpflichtet, die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Es müssen Beginn und Ende der Arbeit sowie Pausen von einer halben Stunde und mehr ganz genau erfasst werden. Erfasst man die geleistete Arbeitszeit mit einer Excel-Tabelle, müssen Überstunden, Ferien, Feier- und Ruhetage selbst ausgerechnet werden. Wird ein Tool eingesetzt, das nicht spezifisch auf die Gastrobranche zugeschnitten ist, riskiert man, Vorgaben des L‑GAVs zu missachten – und das kann teuer werden.
Überstundenkommunikation ist zwingend
Wenn Mitarbeitende verstehen, wie die Zeit erfasst wird und was ihnen zusteht, sparen Sie sich viele Diskussionen und Konflikte bei Abgängen, die im schlimmsten Fall zu Verfahren vor dem Arbeitsgericht führen. Es ist wichtig, dass die Soll-Arbeitszeit und die bezahlten Absenzen transparent und rechtlich korrekt ausgewiesen werden und die Über- und Minusstunden jederzeit nachvollziehbar sind. Denn nach Art. 21 L‑GAV muss der Betrieb jeden Monat den entsprechenden Saldo den Mitarbeitenden kommunizieren. Dies ist auch im Interesse des Betriebes. Denn der L‑GAV (Art. 15) für die Gastronomie sieht vor, dass Überstunden zum Normallohn und ohne 25 % Zuschlag bezahlt werden müssen, wenn der obengenannte Artikel eingehalten wird. Befolgt ein Betrieb diese Vorschrift, kann statt der üblichen 42-Stunden-Woche faktisch 50 Stunden pro Woche gearbeitet werden, ohne dass deswegen Mehrkosten entstehen. Wird ausnahmsweise mehr als 50 Stunden pro Woche gearbeitet, so sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zur Überzeit zu beachten.
Arbeitszeit erfassen und Personalkosten im Griff halten
Um die Arbeitszeit zu erfassen und die Personalkosten effektiv zu kontrollieren, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können entweder die Arbeitszeit von Hand erfassen oder eine spezielle Software dafür nutzen.
Möglichkeit 1: Arbeitszeit von Hand erfassen
Wenn Sie die Arbeitszeit von Hand erfassen, sollten Sie sich gut mit dem Arbeitsgesetz und dem L‑GAV auskennen. Verwenden Sie beispielweise Excel, um die Arbeitsstunden zu erfassen. Es ist wichtig, dass Sie die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeitenden regelmässig auf rechtliche Vorgaben hin überprüfen.

Arbeitszeiterfassung L‑GAV
Nutzen Sie die kostenlose Vorlage zur manuellen Arbeitszeiterfassung in der Gastronomie des L‑GAVs.
Möglichkeit 2: Arbeitszeit mithilfe einer Software erfassen
Es gibt viele Programme, die einem die Erfassung der Arbeitszeit erleichtern. Allerdings berücksichtigen die meisten Systeme nicht die L‑GAV spezifischen Bestimmungen. Achten Sie bei der Beschaffung einer Schichtplanungs- und Zeiterfassungssoftware darauf, dass diese für Gastronomiebetriebe ausgelegt ist. Dies ist besonders dann empfehlenswert, wenn man sich mit dem Arbeitsgesetz und dem L‑GAV nicht gut auskennt. Eine branchespezifische Software hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte der Zeiterfassung zu beachten und viel Zeit einzusparen.

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Fazit
Es gibt zahlreiche rechtliche Bestimmungen, die Sie bei der Erfassung der Arbeitszeit beachten müssen. Fehler bei der Zeiterfassung können zu Verfahren vor dem Arbeitsgericht führen und hohe Kosten verursachen. Machen Sie sich deshalb früh genug Gedanken dazu, wie Sie die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeitenden erfassen und sparen Sie so Zeit, die Ihnen für andere Aufgaben zur Verfügung steht.

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Arbeitszeiterfassung L‑GAV
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