Lea­sing in der Gas­tro­no­mie: Li­qui­di­tät à la carte

Leasing kann sich für eine Küche lohnen
Wie soll ich die gan­ze Küchen­ausstattung für mein neu­es Re­stau­rant be­zah­len? Wie kom­me ich zu ei­ner gu­ten aber güns­ti­gen Ein­rich­tung in der Gas­tro­no­mie? Ich brau­che für mei­nen Lie­fer­dienst ein Auto, ver­die­ne aber noch nichts. Was ma­che ich jetzt? Bei sol­chen Pro­ble­men kann Lea­sing Ab­hil­fe schaf­fen — so­fern es rich­tig ge­macht wird. 

Vor­la­ge Finanzanalyse

Mit der Vor­la­ge zur Fi­nanz­ana­ly­se kön­nen Sie die Bi­lanz- und Er­folgs­kenn­zah­len be­rech­nen und be­ur­tei­len las­sen. So wis­sen Sie, wo Ihr Be­trieb fi­nan­zi­ell steht. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 28.-

Was ist Lea­sing – und was bringt es mei­nem Unternehmen? 

Für vie­le Gas­tro­no­men er­scheint der Lea­sing­ver­trag als op­ti­ma­le Lö­sung für sol­che Geld­pro­ble­me. Beim Lea­sing wird kein Start­ka­pi­tal be­nö­tigt (be­son­ders bei der Grün­dung in­ter­es­sant), man be­sitzt das neu­es­te Mo­dell, die Li­qui­di­tät (Bar­geld) wird ge­schont und zu gu­ter Letzt hat man steu­er­li­che Vor­tei­le, da we­ni­ger Ver­mö­gen in der Fir­ma steckt.

Ty­pi­sche Lea­sing­ob­jek­te in der Gas­tro­no­mie sind: Piz­za­öfen, Kaf­fee­ma­schi­ne, Frit­teu­se, Kom­bi­dämp­fer, kom­plet­te Kü­chen, Spül­ma­schi­ne, Kühl­mo­bil, Lieferauto

Der Lea­sing­ver­trag

Doch was ver­birgt sich wirk­lich hin­ter die­sem an­schei­nend nur vor­teils­brin­gen­den Leasingvertrag?

Der Lea­sing­ver­trag stellt ei­nen Ver­trag dar, in wel­chem eine Par­tei (Leasinggeber/in) der an­de­ren Par­tei (Leasingnehmer/in) auf eine fest be­stimm­te Zeit hin ge­gen Ent­gelt ein Lea­sing­ob­jekt (Fahr­zeug, Kaf­fee­ma­schi­ne, sons­ti­ge Kü­chen­ein­rich­tun­gen etc.) zum Ge­brauch und zur Nut­zung überlässt.

Von den oben ge­nann­ten Vor­tei­len des Lea­sing­ver­tra­ges ab­ge­se­hen, birgt Lea­sing auch ei­ni­ge, nicht be­den­ken­lo­se Nach­tei­le. Die­se wer­den ger­ne in die kaum ge­le­se­nen all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) gekleidet.

Die ver­brei­tets­ten Tü­cken des Lea­sing­ver­trags in der Gas­tro­no­mie sind:

  • Mehr­kos­ten bei Kün­di­gung
    Ein Lea­sing­ver­tag kann je­der­zeit ge­kün­digt wer­den. Ver­schwie­gen wird je­doch, dass bei ei­nem früh­zei­ti­gen Aus­stieg die Lea­sing­ra­ten neu auf die­se Ver­trags­dau­er be­rech­net wer­den. Dies kann zu er­heb­li­chen Mehr­kos­ten füh­ren. Das hat zur Fol­ge, dass Sie am Schluss eine saf­ti­ge Rech­nung er­hal­ten, weil Sie den Lea­sing­ge­gen­stand zu früh zu­rück­ge­ge­ben haben.
  • Kein Ei­gen­tum am Lea­sing­ge­gen­stand
    Der Lea­sing­ge­gen­stand ge­hört nicht Ih­nen, son­dern im­mer noch der Lea­sing­ge­sell­schaft. Sie kön­nen des­halb mit dem Lea­sing­ge­gen­stand nicht ma­chen, was Sie wol­len. Zu­dem ha­ben Sie kein Recht zum Er­werb, aus­ser es wird zu Be­ginn fest­ge­hal­ten. Aber Ach­tung: In ei­nem Lea­sing­ver­trag sind Sie für den Un­ter­halt des Lea­sing­ge­gen­stan­des ver­ant­wort­lich, was be­deu­tet, dass Sie die not­wen­di­gen Re­pa­ra­tu­ren vor­neh­men müssen.
  • Weg­be­din­gung der Haf­tung
    Meis­tens schliesst der Lea­sing­ge­ber die Sach­män­gel­haf­tung für die Qua­li­tät des Lea­sing­ob­jekts aus. Das heisst, dass er nicht für ei­nen de­fek­ten Lea­sing­ge­gen­stand oder für zu­ge­si­cher­te Ei­gen­schaf­ten haf­tet. Folg­lich muss der Lea­sing­neh­mer mit dem Lie­fe­ran­ten über das Pro­dukt ver­han­deln. Dies ist müh­sam und oft auch nicht erfolgreich.
  • Sie tra­gen die Ge­fahr des Lea­sing­ge­gen­stan­des
    Der Lea­sing­neh­mer trägt die Ge­fahr des zu­fäl­li­gen Un­ter­gan­ges des Lea­sing­ge­gen­stan­des. Da­mit ist ge­meint, dass der Lea­sing­neh­mer selbst für den Scha­den auf­kom­men muss, auch wenn er nicht ver­ant­wort­lich da­für ist, dass der Lea­sing­ge­gen­stand zer­stört wur­de oder nicht mehr funk­tio­niert, wie bei­spiels­wei­se durch Blitz­schlag oder Über­schwem­mung. Zu­dem muss er auch die Lea­sing­ra­ten wei­ter­be­zah­len bei Nicht­nut­zung oder Un­ter­gang der Sa­che. Des­halb ist er fak­tisch ge­zwun­gen, den Ge­gen­stand zu versichern.

Tipps zum Leasingvertrag

Über­le­gen Sie sich dar­um, ob ein Lea­sing­ver­trag wirk­lich das Rich­ti­ge für Ihre Si­tua­ti­on ist. Be­ach­ten Sie zu­dem die fol­gen­den Tipps, da­mit Sie kei­ne un­er­war­te­ten Über­ra­schun­gen er­le­ben und sich nicht in fi­nan­zi­el­le Pro­ble­me bewegen.

  • Er­kun­di­gen Sie sich über die Höhe der Lea­sing­ra­ten. Was ge­schieht bei vor­zei­ti­ger Ver­trags­auf­lö­sung? Wie wird die Höhe der Rate angepasst?
  • Ver­glei­chen Sie ver­schie­de­ne An­ge­bo­te miteinander.
  • Sei­en Sie sich be­wusst, dass Lea­sing-Wer­bung aus­schliess­lich die Vor­tei­le aufzeigt.
  • Las­sen Sie sich von den tie­fen mo­nat­li­chen Ra­ten nicht in die Irre füh­ren. Ver­lan­gen Sie die Of­fen­le­gung der ef­fek­ti­ven Kosten.
  • Stel­len Sie si­cher, dass Sie ge­nü­gend Geld zur Sei­te ge­legt ha­ben und die Kos­ten bud­ge­tie­ren. Wer die Ra­ten­zah­lun­gen nicht mehr tä­ti­gen kann, der kann auch die Aus­steigs­kos­ten nicht mehr verkraften.
  • Ein Lea­sing­ver­trag darf nur un­ter­schrie­ben wer­den, wenn Sie sich Ih­rer fi­nan­zi­el­len Si­tua­ti­on be­wusst sind. Ana­ly­sie­ren Sie Ihre fi­nan­zi­el­le Si­tua­ti­on an­hand un­se­rer Finanzanalyse.
  • Las­sen Sie bei der Rück­ga­be die Schluss­ab­rech­nung der Lea­sing­ge­sell­schaft kontrollieren.
  • Ins­be­son­de­re Ge­gen­stän­de, die teu­er sind und auf dem neus­ten Stand sein soll­ten, kön­nen für Lea­sing in Fra­gen kommen.

Un­se­re Lösung

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