

Vorlage MwSt.-Abrechnung
Mit dieser Vorlage können Sie herausfinden, welche Mehwertsteuerabrechnungsart zu Ihrem Betrieb passt und die geschuldete Mehrwertsteuer einfach berechnen lassen. Excel-Dokument mit 2 Tabellen und Anleitung — Preis Fr. 18.-
In der Gastronomie zahlen sie beispielsweise beim Einkauf von Lebensmitteln einen Kaufpreis. Wenn Sie die Lebensmittel weiterverarbeiten, gewinnen diese an Wert und Sie können diese z.B. in Form eines Gerichts zu einem höheren Verkaufspreis an Gäste verkaufen. Auf diesen Mehrwert, der nichts anderes ist als die Abweichung von Kauf- und Verkaufspreis, müssen Sie eine Mehrwertsteuer bezahlen. Die Mehrwertsteuer verhindert also, dass Produkte oder Dienstleistungen im Erstellungsprozess mehrmals versteuert werden. Denn auf das von Ihnen eingekaufte Lebensmittel musste der Lieferant ja auch schon eine Mehrwertsteuer bezahlen.
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer des Bundes, die auf die Umsätze im Inland und auf Einfuhren aus dem Ausland erhoben wird. Wenn Ihr Umsatz pro Jahr über Fr. 100‘000.- liegt, dann unterliegt Ihr Betrieb der Mehrwertsteuerpflicht. Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerbehörde (ESTV) schriftlich anmelden. Nachfolgend lernen Sie Schritt für Schritt die wichtigsten Punkte zur Mehrwertsteuer und erfahren von drei Möglichkeiten zur Abrechnung mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Abweichung zwischen Kaufs- und Verkaufspreis ist der Mehrwert. Bei der Erstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung wird nur diese Differenz besteuert. Es wird die sogenannte Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.
Die Mehrwertsteuer, die beim Kauf bezahlt wird, ist die Vorsteuer. Sie kann je nach Abrechnungsmethode von der eigenen Mehrwertsteuerschuld abgezogen werden. Damit wird eine Mehrfachbesteuerung vermieden, denn der Lieferant hat auf seinen Verkaufspreis ja auch bereits eine Mehrwertsteuer bezahlt.
Um die Vorsteuer abzuziehen, ist es wichtig, dass die Belege für Käufe und Verkäufe korrekt und vollständig sind. Bei fehlerhaften Angaben können Sie die Mehrwertsteuer nicht zurückfordern. Achten Sie darauf, dass folgende Informationen immer auf Ihren Rechnungen und Belegen aufgeführt sind:
- Name und Adresse des Verkäufers sowie dessen Mehrwertsteuernummer
- Ab einem Betrag von Fr. 400.- Name und Adresse des Käufers
- Datum und Zeitraum der Leistung
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
- Das Entgelt für die Lieferung oder die Dienstleistung
- Der Verkaufspreis, der Steuersatz und der Betrag der Mehrwertsteuer; falls der Preis inklusive der Mehrwertsteuer aufgeführt ist, muss der Steuersatz angegeben werden.
Während in der klassischen Gastronomie der Normalsatz gilt, profitieren Sie beim Take-Away oder dem Verkauf «über die Gasse» vom reduzierten Steuersatz. Ob es sich um einen Take-Away-Verkauf handelt, erkennen Sie beispielweise an den folgenden Situationen:
- Es ist bei der Bestellung klar, dass ein Gast das Essen oder Trinken mitnehmen und nicht vor Ort konsumieren will.
- Die Ware wird zur Mitnahme geeignet abgepackt.
- Es gelten unterschiedliche Preise für die Konsumation vor Ort und für Take-Away
Die Abrechnung
Als Betriebsinhaber sind Sie verantwortlich für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Nachdem Sie sich schriftlich bei der ESTV angemeldet haben, erhalten Sie Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Diese Nummer muss mit der Ergänzung «MWST» auf Ihren Rechnungen vermerkt sein.
Abhängig vom jährlichen Steuerumsatz können Sie zwischen zwei Abrechnungsmethoden wählen, der effektiven Abrechnung und der Saldosteuersatzmethode.
Effektive Abrechnung
Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer quartalsweise nach der effektiven Abrechnungsmethode berechnet. Die MwSt.-Abrechnung und das Bezahlen hat spätestens 60 Tage nach Quartalsende zu erfolgen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, müssen Sie Verzugszinsen bezahlen. Um die geschuldete Steuer zu berechnen, wird die Vorsteuer von der Mehrwertsteuer auf den Umsatz oder den Einkauf abgezogen.
Saldosteuersatzmethode
Die effektive Abrechnung ist relativ aufwändig. Kleineren Unternehmen steht deshalb die Saldosteuersatzmethode (SSS-Methode) zur Verfügung. Bei der SSS-Methode handelt es sich um Pauschalsteuersätze. Die Mehrwertsteuer wird mit einem tieferen Saldosteuersatz auf den Umsatz erhoben, dafür kann die Vorsteuer nicht abgezogen werden.
Mit dieser Methode darf abrechnen, wer mit der Saldosteuersatzmethode eine maximale jährliche Steuerschuld von Fr. 103’000.- hat und jährlich höchstens 5.005 Millionen Franken Umsatz erwirtschaftet. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich und die Abrechnungs- und Bezahlungsfrist von 60 Tagen ist ebenfalls einzuhalten. Die Steuerbehörde erlaubt maximal zwei Saldosteuersätze pro Betrieb. Wer mit der SSS-Methode abrechnen will, muss dies der ESTV schriftlich mitteilen. Sie können nur alle drei Jahre von der effektiven Abrechnung zur Saldosteuersatzmethode wechseln. Auf die effektive Abrechnung können Sie jedes Jahr wechseln. Überlegen Sie sich, welche Abrechnungsmethode für Ihren Betrieb am sinnvollsten ist.
Die Steuerverwaltung führt stichprobenweise Kontrollen auf die eingereichten Abrechnungen durch. Wir stellen Ihnen nun drei Varianten vor, die Sie bei einer fehlerfreien Abrechnung unterstützen:

Möglichkeit 1: Die Mehrwertsteuerabrechnung selbst machen
Diese Möglichkeit empfiehlt sich vor allem für Betriebsinhabende, die sich im Bereich Buchhaltung gut auskennen. Es ist wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Unsere Gastropedia Vorlage unterstützt Sie beim korrekten Ausfüllen der Mehrwertsteuer-Abrechnung. Sie enthält eine kurze Einführung zur Mehrwertsteuerabrechnung inklusive einer Checkliste, die Sie dabei unterstützt die beste Abrechnungsmethode für Ihren Betrieb zu finden. Weiter enthält die Vorlage je eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur effektiven Mehrwertsteuerabrechnungsmethode und zur Saldosteuersatzmethode.
Vorteile
- Geringe Kosten
- Hohe Transparenz
Nachteile
- Keine Kontrolle durch Experten
- Fehleranfällig

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Möglichkeit 2: Die Abrechnung mithilfe eines Online-Programms
Es gibt unterschiedliche Online-Buchhaltungsprogramme, mit denen Sie auch die Mehrwertsteuerabrechnung erstellen können. Die Daten werden je nach Programm so aufbereitet, dass Sie die Datei direkt in das Portal der ESTV exportieren können.
Oder Sie rechnen die Mehrwertsteuer direkt mit dem Online-Tool der ESTV ab. Hier können Sie entscheiden zwischen «ESTV-SuisseTax» (mit Account) und «MWST-Abrechnung easy» (ohne Account).
Vorteile
- Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt mehr oder weniger automatisch
- Schnell und effizient
Nachteile
- Diese Möglichkeit bietet sich nur für Personen an, die für Ihre Buchhaltung ein solches Programm nutzen
- Abhängigkeit von Software
- Keine Kontrolle durch Experten

bexio
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Möglichkeit 3: Der Treuhänder übernimmt die Mehrwertsteuerabrechnung
Sie können die Mehrwertsteuerabrechnung auch Ihrem Treuhänder übergeben. Es ist sinnvoll, einen Treuhänder auszuwählen, der Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen in der Gastronomie hat.
Vorteile
- Hohe Rechtssicherheit
- Ansprechpartner
Nachteile
- Höhere Kosten als Möglichkeiten 1 und 2
- Kündigungsfristen
- Weniger Transparenz

TESMAG
Mit ihrem Background aus der Gastronomie sind die Mitarbeitenden von TESMAG die Experten für Ihre Treuhandaufgaben.
Fazit
Auf den Mehrwert, der durch die Abweichung zwischen Kaufs- und Verkaufspreis entsteht, müssen Sie eine Steuer bezahlen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie zu einer korrekten Mehrwertsteuerabrechnung kommen. Wählen Sie diejenige Variante aus, die für Sie persönlich am besten passt und bei der Sie das Gefühl haben, dass diese am ehesten Ihren Fähigkeiten entspricht. Die Wahl zwischen der Saldosteuersatzmethode und der effektiven Abrechnung ist schlussendlich auch von der jährlichen Steuerschuld abhängig.
Unsere Lösungen

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