Mehr­wert­steu­er­ab­rech­nung in der Gastronomie

Rechnung bezahlen inklusive Mehrwertsteuer
Wuss­ten Sie, dass die meis­ten Gas­tro­no­mie­be­trie­be dazu ver­pflich­tet sind, eine Mehr­wert­steu­er auf ih­ren Um­satz zu be­zah­len? Die Mehr­wert­steu­er ver­hin­dert, dass Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen im Er­stel­lungs­pro­zess mehr­mals ver­steu­ert wer­den. Es wird im­mer nur eine Steu­er auf den Mehr­wert er­ho­ben. Doch was ge­nau ist der «Mehr­wert» und wie be­rech­net man die Steu­er dafür? 

Vor­la­ge MwSt.-Abrechnung

Mit die­ser Vor­la­ge kön­nen Sie her­aus­fin­den, wel­che Meh­wert­steu­er­ab­rech­nungs­art zu Ih­rem Be­trieb passt und die ge­schul­de­te Mehr­wert­steu­er ein­fach be­rech­nen las­sen. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 18.-

In der Gas­tro­no­mie zah­len sie bei­spiels­wei­se beim Ein­kauf von Le­bens­mit­teln ei­nen Kauf­preis. Wenn Sie die Le­bens­mit­tel wei­ter­ver­ar­bei­ten, ge­win­nen die­se an Wert und Sie kön­nen die­se z.B. in Form ei­nes Ge­richts zu ei­nem hö­he­ren Ver­kaufs­preis an Gäs­te ver­kau­fen. Auf die­sen Mehr­wert, der nichts an­de­res ist als die Ab­wei­chung von Kauf- und Ver­kaufs­preis, müs­sen Sie eine Mehr­wert­steu­er be­zah­len. Die Mehr­wert­steu­er ver­hin­dert also, dass Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen im Er­stel­lungs­pro­zess mehr­mals ver­steu­ert wer­den. Denn auf das von Ih­nen ein­ge­kauf­te Le­bens­mit­tel muss­te der Lie­fe­rant ja auch schon eine Mehr­wert­steu­er bezahlen.

Die Mehr­wert­steu­er ist eine in­di­rek­te Steu­er des Bun­des, die auf die Um­sät­ze im In­land und auf Ein­fuh­ren aus dem Aus­land er­ho­ben wird. Wenn Ihr Um­satz pro Jahr über Fr. 100‘000.- liegt, dann un­ter­liegt Ihr Be­trieb der Mehr­wert­steu­er­pflicht. Sie müs­sen sich in­ner­halb von 30 Ta­gen nach Be­ginn der Steu­er­pflicht bei der Eid­ge­nös­si­schen Steu­er­be­hör­de (ESTV) schrift­lich an­mel­den. Nach­fol­gend ler­nen Sie Schritt für Schritt die wich­tigs­ten Punk­te zur Mehr­wert­steu­er und er­fah­ren von drei Mög­lich­kei­ten zur Ab­rech­nung mit un­ter­schied­li­chen Vor- und Nachteilen.

Die Mehr­wert­steu­er in der Gastronomie

Die Ab­wei­chung zwi­schen Kaufs- und Ver­kaufs­preis ist der Mehr­wert. Bei der Er­stel­lung ei­nes Pro­dukts oder ei­ner Dienst­leis­tung wird nur die­se Dif­fe­renz be­steu­ert. Es wird die so­ge­nann­te Mehr­wert­steu­er (MwSt.) erhoben.

Die Mehr­wert­steu­er, die beim Kauf be­zahlt wird, ist die Vor­steu­er. Sie kann je nach Ab­rech­nungs­me­tho­de von der ei­ge­nen Mehr­wert­steu­er­schuld ab­ge­zo­gen wer­den. Da­mit wird eine Mehr­fach­be­steue­rung ver­mie­den, denn der Lie­fe­rant hat auf sei­nen Ver­kaufs­preis ja auch be­reits eine Mehr­wert­steu­er bezahlt.

Um die Vor­steu­er ab­zu­zie­hen, ist es wich­tig, dass die Be­le­ge für Käu­fe und Ver­käu­fe kor­rekt und voll­stän­dig sind. Bei feh­ler­haf­ten An­ga­ben kön­nen Sie die Mehr­wert­steu­er nicht zu­rück­for­dern. Ach­ten Sie dar­auf, dass fol­gen­de In­for­ma­tio­nen im­mer auf Ih­ren Rech­nun­gen und Be­le­gen auf­ge­führt sind:

  • Name und Adres­se des Ver­käu­fers so­wie des­sen Mehrwertsteuernummer
  • Ab ei­nem Be­trag von Fr. 400.- Name und Adres­se des Käufers
  • Da­tum und Zeit­raum der Leistung
  • Art, Ge­gen­stand und Um­fang der Leistung
  • Das Ent­gelt für die Lie­fe­rung oder die Dienstleistung
  • Der Ver­kaufs­preis, der Steu­er­satz und der Be­trag der Mehr­wert­steu­er; falls der Preis in­klu­si­ve der Mehr­wert­steu­er auf­ge­führt ist, muss der Steu­er­satz an­ge­ge­ben werden.

Wäh­rend in der klas­si­schen Gas­tro­no­mie der Nor­mal­satz gilt, pro­fi­tie­ren Sie beim Take-Away oder dem Ver­kauf «über die Gas­se» vom re­du­zier­ten Steu­er­satz. Ob es sich um ei­nen Take-Away-Ver­kauf han­delt, er­ken­nen Sie bei­spiel­wei­se an den fol­gen­den Situationen:

  • Es ist bei der Be­stel­lung klar, dass ein Gast das Es­sen oder Trin­ken mit­neh­men und nicht vor Ort kon­su­mie­ren will.
  • Die Ware wird zur Mit­nah­me ge­eig­net abgepackt.
  • Es gel­ten un­ter­schied­li­che Prei­se für die Kon­su­ma­ti­on vor Ort und für Take-Away

Die Ab­rech­nung

Als Be­triebs­in­ha­ber sind Sie ver­ant­wort­lich für die kor­rek­te Ab­rech­nung der Mehr­wert­steu­er bei der Eid­ge­nös­si­schen Steu­er­ver­wal­tung (ESTV). Nach­dem Sie sich schrift­lich bei der ESTV an­ge­mel­det ha­ben, er­hal­ten Sie Ihre Un­ter­neh­mens-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (UID). Die­se Num­mer muss mit der Er­gän­zung «MWST» auf Ih­ren Rech­nun­gen ver­merkt sein.

Ab­hän­gig vom jähr­li­chen Steu­er­um­satz kön­nen Sie zwi­schen zwei Ab­rech­nungs­me­tho­den wäh­len, der ef­fek­ti­ven Ab­rech­nung und der Saldosteuersatzmethode.

Ef­fek­ti­ve Abrechnung

Grund­sätz­lich wird  die Mehr­wert­steu­er quar­tals­wei­se nach der ef­fek­ti­ven Ab­rech­nungs­me­tho­de be­rech­net. Die MwSt.-Abrechnung und das Be­zah­len hat spä­tes­tens 60 Tage nach Quar­tals­en­de zu er­fol­gen. Wenn Sie die­se Frist nicht ein­hal­ten, müs­sen Sie Ver­zugs­zin­sen be­zah­len. Um die ge­schul­de­te Steu­er zu be­rech­nen, wird die Vor­steu­er von der Mehr­wert­steu­er auf den Um­satz oder den Ein­kauf abgezogen.

Sal­do­s­teu­er­satz­me­tho­de

Die ef­fek­ti­ve Ab­rech­nung ist re­la­tiv auf­wän­dig. Klei­ne­ren Un­ter­neh­men steht des­halb die Sal­do­s­teu­er­satz­me­tho­de (SSS-Me­tho­de) zur Ver­fü­gung. Bei der SSS-Me­tho­de han­delt es sich um Pau­schal­steu­er­sät­ze. Die Mehr­wert­steu­er wird mit ei­nem tie­fe­ren Sal­do­s­teu­er­satz auf den Um­satz er­ho­ben, da­für kann die Vor­steu­er nicht ab­ge­zo­gen werden.

Mit die­ser Me­tho­de darf ab­rech­nen, wer mit der Sal­do­s­teu­er­satz­me­tho­de eine ma­xi­ma­le jähr­li­che Steu­er­schuld von Fr. 103’000.- hat und jähr­lich höchs­tens 5.005 Mil­lio­nen Fran­ken Um­satz er­wirt­schaf­tet. Die Ab­rech­nung er­folgt halb­jähr­lich und die Ab­rech­nungs- und Be­zah­lungs­frist von 60 Ta­gen ist eben­falls ein­zu­hal­ten. Die Steu­er­be­hör­de er­laubt ma­xi­mal zwei Sal­do­s­teu­er­sät­ze pro Be­trieb. Wer mit der SSS-Me­tho­de ab­rech­nen will, muss dies der ESTV schrift­lich mit­tei­len. Sie kön­nen nur alle drei Jah­re von der ef­fek­ti­ven Ab­rech­nung zur Sal­do­s­teu­er­satz­me­tho­de wech­seln. Auf die ef­fek­ti­ve Ab­rech­nung kön­nen Sie je­des Jahr wech­seln. Über­le­gen Sie sich, wel­che Ab­rech­nungs­me­tho­de für Ih­ren Be­trieb am sinn­volls­ten ist.

Die Steu­er­ver­wal­tung führt stich­pro­ben­wei­se Kon­trol­len auf die ein­ge­reich­ten Ab­rech­nun­gen durch. Wir stel­len Ih­nen nun drei Va­ri­an­ten vor, die Sie bei ei­ner feh­ler­frei­en Ab­rech­nung unterstützen:

Mehrwertsteuer Abrechnung Quittungen

Mög­lich­keit 1: Die Mehr­wert­steu­er­ab­rech­nung selbst machen

Die­se Mög­lich­keit emp­fiehlt sich vor al­lem für Be­triebs­in­ha­ben­de, die sich im Be­reich Buch­hal­tung gut aus­ken­nen. Es ist wich­tig, dass die ge­setz­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Un­se­re Gas­tro­pe­dia Vor­la­ge un­ter­stützt Sie beim kor­rek­ten Aus­fül­len der Mehr­wert­steu­er-Ab­rech­nung. Sie ent­hält eine kur­ze Ein­füh­rung zur Mehr­wert­steu­er­ab­rech­nung in­klu­si­ve ei­ner Check­lis­te, die Sie da­bei un­ter­stützt die bes­te Ab­rech­nungs­me­tho­de für Ih­ren Be­trieb zu fin­den.  Wei­ter ent­hält die Vor­la­ge je eine Schritt-für-Schritt An­lei­tung zur ef­fek­ti­ven Mehr­wert­steu­er­ab­rech­nungs­me­tho­de und zur Saldosteuersatzmethode. 

Vor­tei­le

Nach­tei­le

Vor­la­ge MwSt.-Abrechnung

Mit die­ser Vor­la­ge kön­nen Sie her­aus­fin­den, wel­che Meh­wert­steu­er­ab­rech­nungs­art zu Ih­rem Be­trieb passt und die ge­schul­de­te Mehr­wert­steu­er ein­fach be­rech­nen las­sen. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 18.-

Mög­lich­keit 2: Die Ab­rech­nung mit­hil­fe ei­nes Online-Programms

Es gibt un­ter­schied­li­che On­line-Buch­hal­tungs­pro­gram­me, mit de­nen Sie auch die Mehr­wert­steu­er­ab­rech­nung er­stel­len kön­nen. Die Da­ten wer­den je nach Pro­gramm so auf­be­rei­tet, dass Sie die Da­tei di­rekt in das Por­tal der ESTV ex­por­tie­ren können.

Oder Sie rech­nen die Mehr­wert­steu­er di­rekt mit dem On­line-Tool der ESTV ab. Hier kön­nen Sie ent­schei­den zwi­schen «ESTV-Su­is­se­Tax» (mit Ac­count) und «MWST-Ab­rech­nung easy» (ohne Account).

Vor­tei­le

Nach­tei­le

bexio

bexio ver­folgt das Ziel, das per­fek­te Werk­zeug für die ge­sam­te KMU-Ad­mi­nis­tra­ti­on be­reit­zu­stel­len. Es ist eine ein­fa­che und ef­fi­zi­en­te Busi­ness­soft­ware, die Ih­nen mehr Zeit für Ihr Kern­ge­schäft lässt. Pro­fi­tie­ren Sie von 40% Ra­batt im ers­ten Jahr. De­tail­lier­te In­fos fin­den Sie über den Button.

Mög­lich­keit 3: Der Treu­hän­der über­nimmt die Mehrwertsteuerabrechnung

Sie kön­nen die Mehr­wert­steu­er­ab­rech­nung auch Ih­rem Treu­hän­der über­ge­ben. Es ist sinn­voll, ei­nen Treu­hän­der aus­zu­wäh­len, der Kennt­nis­se über die ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen in der Gas­tro­no­mie hat.

Vor­tei­le

Nach­tei­le

TESMAG

Mit ih­rem Back­ground aus der Gas­tro­no­mie sind die Mit­ar­bei­ten­den von TESMAG die Ex­per­ten für Ihre Treuhandaufgaben.

Fa­zit

Auf den Mehr­wert, der durch die Ab­wei­chung zwi­schen Kaufs- und Ver­kaufs­preis ent­steht, müs­sen Sie eine Steu­er be­zah­len. Es gibt un­ter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten, wie Sie zu ei­ner kor­rek­ten Mehr­wert­steu­er­ab­rech­nung kom­men. Wäh­len Sie die­je­ni­ge Va­ri­an­te aus, die für Sie per­sön­lich am bes­ten passt und bei der Sie das Ge­fühl ha­ben, dass die­se am ehes­ten Ih­ren Fä­hig­kei­ten ent­spricht.  Die Wahl zwi­schen der Sal­do­s­teu­er­satz­me­tho­de und der ef­fek­ti­ven Ab­rech­nung ist schluss­end­lich auch von der jähr­li­chen Steu­er­schuld abhängig.

Un­se­re Lösungen

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Grund­kurs Gastronomieführung

Im Grund­kurs Gas­tro­no­mie­füh­rung er­ar­bei­ten Sie die not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen für die Füh­rung ei­nes Gas­tro­be­triebs. Dazu ge­hö­ren ne­ben recht­li­chen und buch­hal­te­ri­schen The­men auch die Be­rei­che Hy­gie­ne, Be­triebs­füh­rung und Marketing.

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