

Vorlage Betriebskonzept Gastronomie
Das Betriebskonzept der Beispielpizzeria Flunder hilft Ihnen, ein eigenes Betriebskonzept für einen Gastronomiebetrieb zu erstellen. Word-Dokument mit 20 Seiten — Preis Fr. 28.-
Baubewilligung nötig?
Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Räumlichkeiten neu als Take-Away, Ausschankräume oder Küche nutzen wollen. Oder möchten Sie privaten oder öffentlichen Boden neu als Terrasse verwenden? Dann brauchen Sie auch ein Baugesuch. Übernehmen Sie aber ein bestehendes Restaurant oder Sie wollen eine Terrasse wieder nutzen, die bereits bewilligt wurde, braucht es kein neues Baugesuch.
Es gibt noch weitere Fälle, in denen Sie eine Baubewilligung brauchen:
- Sie wollen eine grosse Werbebeschriftung am Gebäude anbringen? Ihre Umnutzung verursacht Lärm oder andere Emissionen (z. B. Abluft aus einer Küche)?
- Sie brauchen eine generelle Verlängerung der Öffnungszeit über die gesetzlich geregelte Schliessungszeit hinaus (z. B. eine Überzeitbewilligung)?
Für jeden dieser Fälle brauchen Sie eine Baubewilligung. Nur bei der Werbebeschriftung kommt es auf den konkreten Fall an.

Vorgehen
Baugesuche müssen meist mit einem offiziellen Formular bei der Gemeinde eingereicht werden. Sie finden dieses auf der Webseite der Gemeinde oder bei der kantonalen Baubehörde. Sie müssen das Bauvorhaben detailliert beschreiben und begründen. Grössere Bauvorhaben müssen durch eine Fachperson (z.B. einen Architekten) eingereicht werden. Je besser Sie das Baugesuch vorbereiten, desto grösser ist die Chance, dass es bewilligt wird.
Zeit einplanen
Rechnen Sie genügend Zeit ein, Baubewilligungen müssen veröffentlicht werden. Anschliessend können Anwohner das Bauvorhaben durch Einsprachen blockieren. Falls Sie das befürchten, suchen Sie vorher das Gespräch mit betroffenen Personen. Das kann sich lohnen. Auch der Austausch mit Quartierkommissionen, Vereinen, dem Denkmalschutz oder Gemeinderatsmitgliedern kann wertvoll sein.
Die Prüfung
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag. Sie entscheidet unter anderem mit diesen Fragen, ob Sie Ihnen die Baubewilligung erteilt oder nicht:
- Ist die Brandsicherheit gewährleistet?
- Wird das Ortsbild gestört?
- Wird der Denkmalschutz von alten Gebäuden eingehalten?
- Ist das Baugesuch im öffentlichen Interesse?
- Werden Bauvorschriften und Zonenpläne eingehalten?
Keine Baubewilligungspflicht
Im Zweifelsfall lohnt es sich, Ihr Vorhaben kurz mit der Gemeinde und/oder dem Bauinspektorat zu besprechen. So erfahren Sie schon vor der Eingabe, auf was es ankommt und was Sie erwartet.
Kein Baugesuch braucht es , wenn es sich nur um kleine, entfernbare Bauten handelt, Beispiele sind: kurze Sichtschutzwand, Parabolspiegel, Zaun, Abfallkübel, Pergola, Sandkasten, Wohnwagen, mobiler Wurststand, Pflanzenkübel.
Fazit
Damit Sie bei Ihren Bauplänen keine bösen Überraschung erwarten, planen Sie diese möglichst früh ein. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um die nötigen Formulare auszufüllen und einzureichen. Die Entscheidungen können eine Weile dauern. Informieren Sie auch alle beteiligten Personen, wenn möglich im Voraus. Wenn die betroffenen Personen informiert sind, können Beschwerden und Verzögerungen verhindert werden. Vielleicht erhalten Sie so auch noch nützliche Inputs. Grundsätzlich gilt, je besser der Umbau geplant und kommuniziert, desto besser die Chance auf ein gutes Gelingen.
Unsere Lösungen

Vorlage Betriebskonzept Gastronomie
Das Betriebskonzept der Beispielpizzeria Flunder hilft Ihnen, ein eigenes Betriebskonzept für einen Gastronomiebetrieb zu erstellen. Word-Dokument mit 20 Seiten — Preis Fr. 28.-

Vorlage Budget Gastronomie
Diese Excel-Vorlage hilft Ihnen, ein Budget für Ihren Gastronomiebetrieb zu erstellen. Excel-Dokument mit 2 Tabellen und Anleitung — Preis Fr. 28.-
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