

Vorlage Selbstkontrollkonzept
Diese Vorlage hilft Ihnen, ein Hygienekonzept bzw. ein Selbstkontrollkonzept für ein Restaurant oder einen anderen Gastronomiebetrieb zu erstellen. Word-Dokument mit 45 Seiten — Preis Fr. 48.-
1. Bewilligung
Ohne Bewilligung dürfen Sie im Normalfall keinen Betrieb eröffnen. Daher müssen Sie die folgenden Fragen beantworten können:
- Wo beantrage ich eine Bewilligung für meinen Betrieb?
- Was muss ich dafür vorweisen?
Die Bewilligung wird vom Kanton ausgestellt. Je nach Kanton ist die Standortgemeinde oder eine andere Behörde für die Bewilligungserteilung zuständig. Die Zuständigkeit ist im kantonalen Gastgewerbegesetz geregelt. Dort steht auch, was die Voraussetzungen zur Erteilung der Bewilligung sind. Meistens ist das Wirtepatent einer dieser Voraussetzungen. Sehen Sie sich für weitere Informationen die Übersicht der Gastgewerbebewilligungen an.
2. Gastgewerberecht
Jeder Kanton hat sein eigenes Gastgewerbegesetz und eine dazugehörige Gastgewerbeverordnung. Diese gesetzlichen Vorgaben müssen Sie kennen. Das Gastgewerbegesetz regelt alle wichtigen Punkte für das Gastgewerbe von der Bewilligung über die Wirteprüfung bis hin zu den Öffnungszeiten und dem Alkoholausschank.
Die Gesetztestexte finden Sie in der Liste der Gastgewerbegesetze und ‑verordnungen der Schweizer Gastronomiefernschule.
3. Lebensmittelrecht
Die Hygiene ist ein weiterer wichtiger Punkt in der Gastronomie. Jeder Betrieb muss beim kantonalen Lebensmittelbüro ein Selbstkontrollekonzept (HACCP-Konzept) einreichen. Das Selbstkontrollekonzept beinhaltet eine auf den Betrieb abgestimmte Gefahrenanalyse sowie die Definition der kritischen Kontrollpunkte.

Vorlage Selbstkontrollkonzept
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Neben dem Hygienekonzept ist die Lebensmitteldeklaration der wichtigste Punkt im Lebensmittelrecht. Als Gastronomin müssen Sie die Deklarationsvorschriften einhalten, um nicht gegen das Gesetz zu verstossen. Zudem wird durch eine falsche Deklaration das Vertrauen der Kundschaft verspielt.
4. Wirtepatent
Das Wirtepatent heisst offiziell kantonaler Fähigkeitsausweis für Gastronomie. In mehr als der Hälfte der Kantone wird ein Wirtepatent verlangt.
Mit dem Fähigkeitsausweis wird ausgewiesen, dass dessen Inhaber in der Lage ist, einen Gastronomiebetrieb zu führen. Dieser Fähigkeitsausweis wird für eine bestimmte Person ausgestellt und ist deshalb nicht übertragbar.
Zur Erlangung des Wirtepatents muss die kantonale Wirteprüfung abgelegt werden. Der Umfang der Wirteprüfung ist kantonal unterschiedlich.

Kantonaler Wirtepatentkurs
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5. Alkoholgesetz
Als Gastronomin müssen Sie das Alkoholgesetz kennen. Andernfalls erhalten Sie eine Busse oder ein Strafverfahren steht Ihnen bevor.
Unter das Alkoholgesetz fallen Spirituosen, Alcopops und Weine mit einem Alkoholgehalt von über 15 %. Auf den Verkauf von Spirituosen, Weinen mit zugesetztem Alkohol, Bier und Alcopops wird eine Verbrauchssteuer erhoben.
Bei Spirituosen gelten strenge Werbeeinschränkungen. Insbesondere dürfen Spirituosen weder gratis noch verbilligt abgegeben werden.
Beim Jugendschutz gilt die einfache Regel: Keine Spirituosen an unter 18-Jährige, keinen Alkohol an unter 16-Jährige.
6. Rauchergesetz
Das Bundesgesetz zum Schutz von Passivrauchen verbietet das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen. Darunter fallen somit auch Gastronomiebetriebe. Das Rauchverbot gilt auch auf gedeckten Terrassen oder in Festzelten, ausser eine komplette Fassaden- oder Dachseite ist ständig offen. Ausnahmen davon bilden aber Raucherräume und Raucherlokale.

7. Arbeitsrecht
Mit dem Arbeitsrecht muss sich jeder Gastronom auskennen, der Angestellte beschäftigt. Sie müssen die Regeln über die Ferien und Überstunden, den Anspruch auf Pause etc. kennen. Insbesondere müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Fristlos dürfen Sie nur bei extremen Vertrauensbrüchen kündigen.
Während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär und Zivildienst dürfen Sie nie kündigen. Eine solche Kündigung wäre ungültig. Zudem ist es verboten, aus diskriminierenden Gründen wie Religion, Rasse, Geschlecht, Alter usw. zu kündigen oder weil jemand seine Rechte geltend macht. Tun Sie es trotzdem, riskieren Sie eine Busse von bis zu sechs Monatslöhnen, wenn man Ihnen einen solchen Kündigungsgrund nachweist. Bei ausländischen Angestellten müssen Sie die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen beachten.
Wer im Gastgewerbe tätig ist, muss den L‑GAV kennen. Der L‑GAV ist der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe. Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und alle Arbeitgeber im Gastgewerbe, weil er vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Die Bestimmungen des L‑GAV gehen den arbeitsrechtlichen Bestimmungen vor.

Vorlage unbefristeter Arbeitsvertrag
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag müssen Sie sowohl arbeitsrechtliche als auch Bestimmungen des L‑GAVs beachten. Diese Vorlage entspricht diesen Bestimmungen und kann auf Ihren Betrieb angepasst werden. Word-Dokument mit 2 Seiten — Preis Fr. 18.-

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Vorlage Arbeitsvertrag für Aushilfen
Bei einem Arbeitsvertrag für Aushilfen müssen Sie spezifische arbeitsrechtliche und L‑GAV Bestimmungen beachten. Diese Vorlage entspricht diesen Bestimmungen und kann auf Ihren Betrieb angepasst werden. Word-Dokument mit 2 Seiten — Preis Fr. 18.-
8. Sozialversicherungen
Viele Sozialversicherungen wie beispielsweise die AHV, IV, ALV, Pensionskasse oder Unfallversicherung sind obligatorisch (Versicherungspflicht). Als Arbeitgeberin müssen Sie diese kennen und Ihre Mitarbeitenden korrekt anmelden. Ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungen spricht man von Schwarzarbeit. Sie müssen wissen, wie eine korrekte Lohnabrechnung aussieht und welche Abzüge gemacht werden dürfen. Die Mindestlöhne nach dem L‑GAV sind einzuhalten. Wird die Lohnabrechnung nicht korrekt erstellt, so bekommt der Arbeitnehmer bei Streitigkeiten vor Gericht immer Recht.

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9. Ausländerrecht
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aller Qualifikationsstufen aus den EU-/EFTA-Staaten erhalten durch das Personenfreizügigkeitsabkommen einfacheren Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Sie als Arbeitgeber müssen die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen kennen. Werden Arbeitnehmerinnen ohne Bewilligung beschäftigt, muss der Gastronomiebetrieb sämtliche Kosten übernehmen, die dem Gemeinwesen entstanden sind. Diese Kosten sind unter Umständen sehr hoch.
10. Verträge
Verträge sind in der Gastronomie ein Dauerthema. Es ist empfehlenswert, Verträge immer schriftlich abzuschliessen, so dass Sie als Arbeitgeber etwas Handfestes in der Hand haben. Ausserdem ist es von Vorteil, die Grundzüge der wichtigsten Verträge zu kennen. Dies sind:
Kaufvertrag: Dieser Vertrag kommt wohl am häufigsten vor. Beim Kaufvertrag wird das Eigentum an einer Sache oder einem Recht gegen Bezahlung eines Kaufpreises an den Käufer übertragen.
Mietvertrag: Mit einem Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter eine Sache zum Gebrauch gegen eine Bezahlung eines Mietzinses.
Pachtvertrag: Ein Pachtvertrag ist dem Mietvertrag sehr ähnlich, denn der Verpächter überlässt dem Pächter eine Sache oder ein Recht zum Gebrauch und zur Nutzung gegen ein Entgelt. Ein Pächter darf die Erträge aus dem Pachtgegenstand behalten und bezahlt dafür einen Pachtzins.
Weitere spezielle Verträge im Gastgewerbe sind der Leasingvertrag und der Bierliefervertrag. Bei beiden Vertragsarten sollten Gastronomen vorsichtig sein.
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