Die Berufsunfallversicherung (BUV) übernimmt die Heilungskosten und die Lohnfortzahlung bei einem Ausfall aufgrund eines Unfalls während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg.
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, alle Mitarbeiter gegen Berufsunfall zu versichern. Als Mitglied einer AG oder GmbH gelten Sie auch als Arbeitnehmer, falls Sie in der Gesellschaft arbeiten. In diesem Fall müssen auch Sie versichert werden. Die gesamten Kosten der Berufsunfallversicherung tragen Sie als Arbeitgeber und können nicht vom Lohn Ihrer Angestellten abgezogen werden.
Die Nichtberufsunfallversicherung versichert gegen Unfälle in der Freizeit. Mitarbeiter, die mindestens 8 Stunden pro Woche bzw. 32 Stunden im Monat arbeiten, müssen gegen Nichtberufsunfall versichert werden. Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung ziehen Sie Ihren Angestellten vom Lohn ab. Sie als Arbeitgeberin überweisen den Prämienbetrag dann an die Versicherung.
Die Unfallversicherung für die BUV wie die NBUV kann über die Suva oder bei einer anderen zugelassenen Versicherung (Privatversicherer, Krankenkassen, öffentliche Unfallversicherungskassen) abgeschlossen werden. Die Höhe der Prämien ist von der Grösse sowie des allgemeinen Risikos des Betriebs abhängig.
Als Selbstständigerwerbender sind Sie nicht obligatorisch unfallversichert. Sie können sich aber freiwillig bei derselben Versicherung wie Ihr Personal versichern lassen.