Grundkurs Gastronomieführung
Im Grundkurs Gastronomieführung erarbeiten Sie die notwendigen Kompetenzen für die Führung eines Gastrobetriebs. Dazu gehören neben rechtlichen und buchhalterischen Themen auch die Bereiche Hygiene, Betriebsführung und Marketing.
Woraus besteht ein Bewirtungsvertrag?
Den Bewirtungsvertrag selbst gibt es im Gesetz nicht. Der Bewirtungsvertrag besteht nämlich aus vielen unterschiedlichen Verträgen. Zum Beispiel schliessen Sie und Ihr Kunde einen Kaufvertrag ab, wenn er ein Getränk bei Ihnen kauft. Die Zubereitung des Essens ist ein Werkvertrag und die Benützung der Einrichtung (Tisch, Besteck usw.) fällt unter das Mietrecht. Der Bewirtungsvertrag ist also juristisch gesehen eine komplizierte Sache.
Rechte und Pflichten
Wenn Sie als Wirt mit Ihrem Gast einen Bewirtungsvertrag abschliessen, haben Sie grundsätzlich diese Pflichten gegenüber dem Gast:
- Der Gast hat Anrecht auf einen Platz.
- Sie müssen den Gast bedienen.
- Die Getränke und Speisen müssen einwandfrei zubereitet sein.
- Die bestellten Getränke und Speisen müssen Sie dem Gast abgeben.
- Sie müssen für die Sicherheit des Gastes sorgen.
Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Gast die Bestellung abgibt und das Servicepersonal die Bestellung aufnimmt. Ein mündlicher Vertrag genügt. Für die Sicherheit des Gastes sind Sie bereits vor Vertragsschluss verantwortlich. Ihr Gast hat im Gegenzug die Pflicht, die erhaltenen Getränke und Speisen zu bezahlen.
Die Rechte von Ihnen als Wirt und Ihrem Gast sind spiegelverkehrt. Der Wirt hat ein Recht darauf, dass der Gast die Rechnung zahlt (= Pflicht des Gastes). Der Gast hat das Recht auf ein einwandfreies Gericht (= Pflicht des Wirts).
Was kann alles schiefgehen?
Beim Bewirtungsvertrag können einige Dinge schiefgehen. Erfüllen Sie als Wirtin den Vertrag schlecht, kann das unangenehme Folgen haben. Es ist daher wichtig, dass Sie die Rechtslage kennen, um mit der Situation richtig umzugehen. Im Streitfall eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien zufrieden sind, ist das Wichtigste. Schauen wir uns zwei typische Fälle an:
1. Lange Wartezeiten
Peter ist der Meinung, dass er nicht die ganze Rechnung bezahlen muss, weil er eine Stunde auf das Essen gewartet hat. Wie ist die Rechtslage?
Wie so oft bei juristischen Fragen lautet die Antwort: Es kommt darauf an. Es macht einen Unterschied, ob es sich um ein Abendessen in einem gehobenen Restaurant oder um ein Mittagessen in einem Take-Away handelt.
In einem gehobenen Restaurant sind Wartezeiten von dieser Dauer für das Abendessen üblich. Das heisst die ganze Rechnung muss grundsätzlich bezahlt werden. Will der Gast sein Essen schneller, muss er das dem Servicepersonal bei der Bestellung mitteilen. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Vertrag. Die einzelnen Konditionen, wie z.B. die Wartezeit, können in diesem Moment noch berücksichtigt werden.
In einer kurzen Mittagspause bei einem Take-Away möchte Peter nicht eine Stunde auf das Essen warten. Eine Wartezeit von einer Stunde ist in dieser Situation grundsätzlich unangebracht. Allerdings kann Peter auch in dieser Situation nicht einfach so gehen. Peter muss dem Wirt zum Beispiel nach 15 Minuten sagen, dass er innerhalb der nächsten 10 Minuten essen möchte. Diese Frist ist angemessen. Der Wirt erhält noch die Chance, seine Leistung zu erbringen. Wenn der Wirt das Essen nicht innerhalb dieser Frist anbietet, darf Peter das Take-Away, ohne zu zahlen, verlassen. Peter kann aber auch auf das Essen warten und eine Minderung des Preises verlangen.
2. Mangelhaftes Essen
Melanie ist unzufrieden, weil das servierte Poulet roh ist. Deshalb droht sie, das Restaurant zu verlassen. Darf sie das?
In solchen Situationen müssen Sie Ruhe bewahren. Wenn das Poulet tatsächlich roh serviert wird, stellt das eine Schlechtleistung der Wirtin dar. Melanie darf in dieser Situation eine Nachbesserung verlangen. Tut Melanie das, muss das Poulet noch einmal gebraten werden. Alternativ kann die Wirtin auch ein neues Gericht zubereiten. Melanie darf das Restaurant aber nicht verlassen, ohne zu zahlen.
Fazit
Als Wirt müssen Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber Ihren Gästen haben. Doch wägen Sie ab, ob Sie auf Ihre Rechte beharren wollen. Manchmal lohnt es sich nachzugeben und dafür zufriedene Gäste zu haben, die wiederkommen. Kommunizieren Sie aktiv: Informieren Sie Ihre Gäste über längere Wartezeiten. Bieten Sie bei Mängeln konkrete Lösungen an. Offerieren Sie dem Gast einen kostenlosen Espresso oder eine Nachspeise. Kleinigkeiten wirken Wunder. Ein zufriedener Gast ist ein wertvoller Gast.
Unsere Lösungen
Grundkurs Gastronomieführung
Im Grundkurs Gastronomieführung erarbeiten Sie die notwendigen Kompetenzen für die Führung eines Gastrobetriebs. Dazu gehören neben rechtlichen und buchhalterischen Themen auch die Bereiche Hygiene, Betriebsführung und Marketing.
Servicekurs Gastronomie
Im Servicekurs der Schweizer Gastronomiefernschule eignen Sie sich die Grundlagen für einen kundenorientierten und professionellen Service an. Da der Fernkurs berufsbegleitend gemacht werden kann, eignet er sich besonders für Aushilfen und Quereinsteiger, die aktuell im Service arbeiten.
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