Was ist ein Bierliefervertrag?
Über einen Bierliefervertrag können Sie Ihren Gastronomiebetrieb oder jedenfalls einen Teil davon finanzieren. Bei diesem Vertrag erhalten Sie von einer Brauerei ein Darlehen. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, nur Bier von dieser Brauerei zu beziehen und verkaufen. Neben dem Darlehen erhalten Gastronomiebetriebe bei solchen Verträgen oft auch Werbematerialien oder Einrichtungen von der Brauerei. Bierlieferverträge, auch Biervertrag oder Brauereivertrag genannt, sind heute in der Schweizer Gastronomie weit weniger wichtig als in den 1990er Jahren. Es ist nicht mehr erlaubt, Gastronomiebetriebe mit langjährigen Verträgen an eine bestimmte Brauerei zu binden. Die maximale Laufzeit wird im Gesetz nicht genau definiert. Ein Bundesgerichtsurteil hat einmal eine Laufzeit von 15 Jahren für unzulässig erklärt. Auch kombinierte Lieferverträge mit anderen Getränken sind verboten.
Bierlieferverträge heute
Auf Grund der heutigen Situation vergeben Schweizer Brauereien nicht mehr so grosszügige Darlehen wie früher. Es wird genau geschaut, an wen und zu welchen Konditionen Darlehen gewährt werden. Häufig wird der Bierliefervertrag zwischen Brauerei und Hauseigentümer geschlossen. Diese bieten eine grössere Sicherheit als Pächter. Der Hauseigentümer überträgt die Konditionen dem Pächter im Mietvertrag. Damit entsteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis, das zu vielen Unstimmigkeiten führen kann. Als Pächter eines Gastronomiebetriebes sollten Sie die Bedingungen, die Ihnen in Bezug auf die Abnahme von Bier gestellt werden, sehr sorgfältig prüfen. Hat der Hauseigentümer keinen Bierliefervertrag abgeschlossen, können Sie das als Pächter selbst tun. Sollten Sie eine Bar eröffnen und einen Bierliefervertrag abschliessen, achten Sie besonders auf die Punkte in den nächsten Abschnitten.
Vor- und Nachteile eines Brauereivertrags
Kommen wir nun zu den Vor- und Nachteilen eines Biervertrages. Ein Vorteil ist sicherlich, dass Sie weniger Kapital aufwenden müssen, was gerade bei einer Neugründung hilfreich sein kann. Ein günstiger Kredit und eine kostenlose Ausstattung sind in dieser Phase sehr wertvoll. Wenn Sie zudem eine Brauerei finden, die als Partner gut zu Ihrem Konzept passt, können Sie vom Wissen der Brauerei beim Einkauf sowie bei der Lagerung und Vermarktung profitieren. Ein Biervertrag kann aber auch Nachteile haben. Je nach Vertragsbedingungen werden Sie in der Freiheit der Sortimentsgestaltung eingeschränkt oder es entstehen finanzielle Forderungen. Besonders Abnahmeverpflichtungen und Rückvergütungssysteme sollten kritisch beurteilt werden. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Berater bei.
Checkliste für einen Biervertrag
- Halten Sie alles schriftlich fest. Mündliche Versprechungen des Brauereivertreters können schnell „vergessen“ gehen.
- Schliessen Sie nur einen Bierliefervertrag ab, wenn das Sortiment der Brauerei zu Ihrem Betrieb passt. In der Regel zählen auch Fremdbiere aus dem Sortiment der Brauerei dazu. Achten Sie auf genügend Auswahl.
- Klären Sie ab, ob Sie auch Biere von anderen Anbietern ins Sortiment aufnehmen können. Oder regeln Sie nur den Offenausschank, damit Sie Flaschenbier auch noch über andere Lieferanten beziehen dürfen.
- Der Bierliefervertrag sollte nicht länger als der Mietvertrag dauern. Die Brauerei kann sonst Rückgriff auf Sie nehmen, wenn Sie den Mietvertrag nicht verlängern.
- Eine Bindung an den Lieferanten beinhaltet in der Regel ein Darlehen an den Betrieb (z.B. für den Einbau einer Ausschankanlage) oder besonders attraktive Nettopreise. Nutzen Sie den Verhandlungsspielraum, indem Sie mehrere Brauereien anfragen. Spielen Sie aber von Anfang an mit offenen Karten gegenüber den Anbietern. Tricksereien kommen nicht gut an.
- Wenn ein Büffet durch ein Brauereidarlehen eingebaut wird, achten Sie darauf, dass der Einbau Ihnen gehört (oder dass der Hauseigentümer dafür bezahlt). Allenfalls können Sie die Anlage mieten.
- Mindestabnahmeverpflichtungen können zu Schadenersatz führen, wenn sie nicht eingehalten werden. Seien Sie also vorsichtig mit Verpflichtungen, die Sie nicht einhalten können.
- Klären Sie zudem ab, ob die Rückvergütung auch für Fremdbiere gilt. Klären Sie die Kündigungsbedingungen des Vertrag ab. Was passiert, wenn Sie krank werden und den Betrieb aufgeben müssen? Können Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen und aussteigen?
- Seien Sie wählerisch bei Werbeartikeln von Lieferanten. Zu viel Fremdwerbung wirkt billig und kann Ihre eigene Werbung verwässern. Nicht alles, was gratis ist, passt in Ihren Betrieb!
Rückvergütungen
Ein wichtiger Punkt bei Bierlieferverträgen sind die Rückvergütungen. Über Rückvergütungen, welche an den Bierpreis gebunden sein können, wird je verkauftes Bier ein Teil der Einnahmen an die Brauerei fliessen. Damit wird das Darlehen schrittweise vermindert. Sie sollten darauf achten, dass die Rückvergütungen auf verkaufte Biere in Prozenten und nicht in ganzen Franken sind. Falls die Brauerei Rückvergütungen in Franken vorschlägt, sollte dabei der Bierpreis nicht erhöht werden können. Ansonsten sind prozentuale Rückvergütungen zu empfehlen. Die Rückvergütung bei Bierverträgen beträgt je nach Umsatz, Biersorte und Leistungen zwischen 10 – 15 %. Klären Sie zudem ab, ob die Rückvergütung auch für Fremdbiere gilt.
Fazit
Wenn Sie vor der Eröffnung eines Gastronomiebetriebes stehen, sollten Sie sich ausführlich über die Finanzierung Gedanken machen. Dabei kann sich ein Bierliefervertrag durchaus als Finanzspritze anbieten. Sie sollten aber auch die Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages abwägen. Achten Sie insbesondere darauf, dass die Brauerei zu Ihrem Betriebskonzept passt. Zudem sollten die Bestimmungen im Bierliefervertrag Sie als Gastronomen nicht benachteiligen. Klären Sie Kündigungsfristen und Rückvergütungen vorzeitig und vergleichen Sie verschiedene Brauereien. Den Bierliefervertrag sollten Sie zwingend schriftlich festhalten.
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