
Wer erhält einen Biervertrag?
Bierlieferverträge sind heute in der Schweizer Gastronomie weit weniger wichtig, als sie noch in den 90er-Jahren waren. Es ist nicht mehr erlaubt, Gastronomen mit langjährigen Verträgen an eine bestimmte Brauerei zu binden. Die maximale Laufzeit eines Brauereivertrags beträgt 5 Jahre, kombinierte Abnahmeverträge z.B. mit Mineralwassern sind verboten.
Dadurch vergeben Schweizer Brauereien auch nicht mehr so grosszügige Darlehen wie früher. Es wird genau geschaut, an wen und zu welchen Konditionen Darlehen gewährt werden. Häufig wird der Biervertrag zwischen Lieferant und Hauseigentümer geschlossen, da dieser mehr Sicherheit bietet als der Pächter. Der Hauseigentümer überträgt die Konditionen dem Pächter im Mietvertrag. Damit entsteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis, das zu vielen Unstimmigkeiten führen kann. Der Pächter sollte die Bedingungen, die ihm in Bezug auf die Bierabnahme gestellt werden, sehr sorgfältig prüfen. Hat der Hauseigentümer keinen Bierliefervertrag abgeschlossen, kann der Pächter das selbst tun. Sollten Sie eine Bar eröffnen und einen Bierliefervertrag abschliessen, achten Sie sich auf die folgenden Punkte.

Vor- und Nachteile eines Brauereivertrags
Wie Sie bereits erahnen werden, hat ein Biervertrag Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist sicherlich, dass Sie bei einer Neugründung meist über wenig Kapital verfügen. Einen günstigen Kredit und kostenlose Ausschattung ist in dieser Phase sehr wertvoll. Wenn Sie zudem einen Bierpartner finden, der gut zu Ihrem Konzept passt, können Sie vom Knowhow des Lieferanten bei Einkauf, Lagerung und Vermarktung profitieren.
Ein Biervertrag kann aber auch grosse Nachteile haben. Je nach Vertragsbedingungen werden Sie in der Freiheit der Sortimentsgestaltung eingeschränkt oder es entstehen finanzielle Forderungen. Besonders Abnahmeverpflichtungen und Rückvergütungssysteme sollten kritisch beurteilt werden. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Berater bei.
Checkliste für einen Biervertrag
- Halten Sie alles schriftlich fest. Mündliche Versprechungen des Brauereivertreters können schnell „vergessen“ gehen.
- Schliessen Sie nur einen Bierliefervertrag ab, wenn das Sortiment der Brauerei zu Ihrem Betrieb passt. In der Regel zählen auch Fremdbiere aus dem Sortiment der Brauerei dazu. Achten Sie auf genügend Auswahl.
- Klären Sie ab, ob Sie auch Biere von anderen Anbietern ins Sortiment aufnehmen können. Oder regeln Sie nur den Offenausschank, damit Sie Flaschenbier auch noch über andere Lieferanten beziehen dürfen.
- Der Bierliefervertrag sollte nicht länger als der Mietvertrag dauern. Die Brauerei kann sonst Rückgriff auf Sie nehmen, wenn Sie den Mietvertrag nicht verlängern.
- Eine Bindung an den Lieferanten beinhaltet in der Regel ein Darlehen an den Betrieb (z.B. für den Einbau einer Ausschankanlage) oder besonders attraktive Nettopreise. Nutzen Sie den Verhandlungsspielraum, indem Sie mehrere Brauereien anfragen. Spielen Sie aber von Anfang an mit offenen Karten gegenüber den Anbietern. Tricksereien kommen nicht gut an.
- Wenn ein Büffet durch ein Brauereidarlehen eingebaut wird, achten Sie darauf, dass der Einbau Ihnen gehört (oder dass der Hauseigentümer dafür bezahlt). Allenfalls können Sie die Anlage mieten.
- Mindestabnahmeverpflichtungen können zu Schadenersatz führen, wenn sie nicht eingehalten werden. Seien Sie also vorsichtig mit Verpflichtungen, die Sie nicht einhalten können.
- Rückvergütungen auf verkaufte Biere in Franken sind nur sinnvoll, wenn der Bierpreis nicht erhöht werden kann. Ansonsten sind prozentuale Rückvergütungen zu empfehlen. Die Rückvergütung bei Bierverträgen beträgt je nach Umsatz, Bierart und Leistungen 10 — 15 %.
- Klären Sie zudem ab, ob die Rückvergütung auch für Fremdbiere gilt. Klären Sie die Kündigungsbedingungen des Vertrag ab. Was passiert, wenn Sie krank werden und den Betrieb aufgeben müssen? Können Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen und aussteigen?
- Seien Sie wählerisch bei Werbeartikeln von Lieferanten. Zu viel Fremdwerbung wirkt billig und kann Ihre eigene Werbung verwässern. Nicht alles, was gratis ist, passt in Ihren Betrieb!
Gründerpfad zum eigenen Gastrobetrieb
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