Kantonaler Wirtepatentkurs
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent in Ihrem Kanton vor.
Was ist ein Bewirtungsvertrag?
Der Begriff Bewirtungsvertrag ist im Schweizer Recht nicht direkt im Gesetz verankert und hat somit keine direkte gesetzliche Grundlage. Der Bewirtungsvertrag setzt sich aus mehreren rechtlichen Verträgen zusammen. Wenn ein Gast ein Getränk bestellt, handelt es sich um einen Kaufvertrag. Die Zubereitung eines Menüs fällt unter das Werkvertragsrecht. Die Nutzung von Tisch, Stuhl und Besteck wird durch das Mietrecht geregelt. Der Bewirtungsvertrag ist also eine Kombination aus verschiedenen Vertragstypen und wird in der Rechtslehre als sogenannter Innominatkontrakt bezeichnet. Manchmal ist auch vom Gastaufnahmevertrag oder Beherbergungsvertrag die Rede.
Rechte und Pflichten
Sobald ein Gast eine Bestellung aufgibt und diese vom Servicepersonal aufgenommen wird, entsteht ein Bewirtungsvertrag. Der Vertrag kommt mündliche zustande. Gemäss dem Bewirtungsvertrag haben Sie als Gastronomin dabei einige Pflichten. Sie müssen den Gast bedienen und einen Platz zur Verfügung stellen. Weiter müssen dem Gast einwandfreie Speisen und Getränke serviert werden. Die Bestellung des Gastes muss korrekt serviert werden. Und Sie müssen die Sicherheit des Gastes gewährleisten.
- Der Gast muss bedient werden.
- Dem Gast muss ein Platz zur Verfügung gestellt werden.
- Dem Gast müssen einwandfreie Speisen und Getränke serviert werden.
- Dem Gast muss die korrekte Bestellung serviert werden.
- Die Sicherheit des Gastes wird gewährleistet.
Jedoch haben nicht nur Sie als Gastronom Rechte und Pflichten. Im Gegenzug ist der Gast verpflichtet, die konsumierten Speisen und Getränke zu bezahlen. Die Rechte des Gastes entsprechen den Pflichten der Gastronomiebetreiberin und umgekehrt.
Sie als Gastronom entscheiden selbst, wen Sie als Gast bedienen möchten. Sie dürfen somit frei wählen, ob überhaupt ein Bewirtungsvertrag zustande kommt oder nicht. Jedoch dürfen Sie keine Gäste aus diskriminierenden oder persönlichkeitsverletzenden Gründen ablehnen.
Einsatz in der Praxis
In der Praxis kann es in der Gastronomie bei Bewirtungsverträgen zu Problemen kommen. Wichtig ist, dass Sie als Gastronomin die rechtliche Lage in der Schweiz kennen, um richtig zu reagieren. Wir zeigen Ihnen drei typische Fälle aus der Praxis und wie das Recht in der Schweiz solche Situationen beurteilt.
Lange Wartezeiten
Wenn ein Gast lange auf sein Essen wartet, kann das ärgerlich sein. In einem gehobenen Restaurant sind Wartezeiten von bis zu einer Stunde beim Abendessen üblich. In einem Take-Away während der Mittagspause ist das jedoch nicht zumutbar. Der Gast muss der verantwortlichen Person nach längerer Wartezeit eine angemessene Frist setzen: „Ich möchte mein Essen in den nächsten 10 Minuten erhalten.“ Wird diese Frist nicht eingehalten, darf der Gast gehen, ohne zu zahlen. Alternativ kann der Gast eine Preisreduktion verlangen.
In dieser Situation kommen Sie als Gastronom Ihrer Pflicht nicht nach und können die Leistung nicht erbringen. Wenn ein Gast sich über eine lange Wartezeit beschwert, ist es wichtig, dass Sie ruhig und verständnisvoll reagieren. In der Gastronomie ist es rechtlich erlaubt, dass Gäste eine angemessene Frist setzen, wenn sie nicht länger warten möchten. Als Gastronomin sollten Sie dem Gast aktiv eine Lösung anbieten. Informieren Sie ihn frühzeitig über voraussichtliche Wartezeiten und bieten Sie bei Verzögerungen
eine kleine Aufmerksamkeit an. So zeigen Sie Wertschätzung und vermeiden rechtliche Konflikte.
Falsche Bestellung
In der Gastronomie hat der Gast Anspruch auf das, was er bestellt hat. Wird etwas anderes serviert, liegt ein Fehler vor. Juristisch gesehen ist das eine sogenannte Schlechtleistung. In der Schweiz verpflichtet der Bewirtungsvertrag Sie als Gastronom, die Bestellung korrekt auszuführen. Wird ein falsches Gericht serviert, darf der Gast eine Nachbesserung verlangen. Das bedeutet, dass das richtige Gericht zubereiten werden muss. Dem Gast werden dabei keine zusätzliche Kosten verrechnet. Der Gast darf das Restaurant nicht einfach verlassen, ohne zu zahlen. Er muss Ihnen als Gastronomin die Möglichkeit geben, den Fehler zu korrigieren. Erst wenn Sie keine Lösung anbieten können oder sich weigern, das richtige Gericht zu bringen, kann der Gast vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisreduktion verlangen.
In dieser Situation empfiehlt es sich, ruhig zu bleiben und dem Gast eine schnelle Lösung anzubieten. Offerieren Sie dem Gast ein neues Gericht oder eine kleine Entschädigung wie ein kostenloses Getränk. So zeigen Sie als Gastronom Verständnis und wahren gleichzeitig die rechtlichen Pflichten aus dem Bewirtungsvertrag.
Mangelhaftes Essen
Es kommt vor, dass das Essen nicht richtig zubereitet ist. Wird ein Gericht mangelhaft serviert, liegt eine Pflichtverletzung im Rahmen des Bewirtungsvertrags vor. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Schlechtleistung. Der Gast darf eine Nachbesserung verlangen. Das bedeutet, dass das Gericht neu zubereitet oder ersetzt werden muss. Dem Gast werden dabei keine zusätzlichen Kosten verrechnet. Einfach gehen, ohne zu zahlen, darf der Gast jedoch nicht.
Als Gastronomin sollten Sie in dieser Situation sofort eine Lösung anbieten. Bereiten Sie das Gericht neu zu oder bieten Sie eine gleichwertige Alternative an. Eine kleine Geste wie ein kostenloses Getränk oder Dessert kann helfen, die Situation zu entschärfen. Wichtig ist, dass Sie dem Gast das Gefühl geben, ernst genommen zu werden. Das stärkt das Vertrauen und zeigt Professionalität.
Fazit
In der Gastronomie ist es wichtig, dass Sie die Rechte und Pflichten aus dem Bewirtungsvertrag kennen. Doch nicht immer lohnt es sich, auf dem eigenen Recht zu beharren. Freundlichkeit und Kulanz zahlen sich oft aus. Informieren Sie Ihre Gäste proaktiv über Wartezeiten oder Fehler, die passiert sind und bieten Sie bei Mängeln Lösungen an. So sorgen Sie für zufriedene Gäste, die Ihnen und Ihrem Betrieb vertrauen und gerne wiederkommen.
Unsere Lösungen
Kantonaler Wirtepatentkurs
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent in Ihrem Kanton vor.
Servicekurs Gastronomie
Im Servicekurs der Schweizer Gastronomiefernschule eignen Sie sich die Grundlagen für einen kundenorientierten und professionellen Service an. Da der Fernkurs berufsbegleitend gemacht werden kann, eignet er sich besonders für Aushilfen und Quereinsteiger, die aktuell im Service arbeiten.
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