Dürfen oder müssen Krankheiten im Zeugnis erwähnt werden? Es kommt auf den Einzelfall an.
Grundsätzlich dürfen Sie keine Angaben über Krankheiten oder den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers machen. Krankheiten, die für die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers nicht wesentlich waren, dürfen nicht erwähnt werden. Wenn jemand z.B. oft Migräne hat und deshalb fehlt, darf das nicht im Arbeitszeugnis stehen.
Eine Krankheit müssen Sie aber immer dann erwähnen, wenn sie einen erheblichen Einfluss auf die Leistungen oder das Verhalten hatte. Bei längere Arbeitsunterbrüchen ist das der Fall, wenn sie erheblich ins Gewicht fallen und wenn ohne Erwähnung ein falsches Bild über die erworbene Berufserfahrung entstehen kann. Ein Beispiel:
Nach seinem Jus-Studium arbeitete Tom zwei Jahre als Gerichtsschreiber an einem Gericht. Es war seine erste Vollzeitstelle nach dem Studium. Von diesen zwei Jahren war er insgesamt elf Monate krank. Da gerade die erste Stelle nach dem Studium für die Berufserfahrung wichtig ist, darf das Gericht im Arbeitszeugnis erwähnen, dass er elf Monate krankheitsbedingt fehlte. Die elf Monate fallen erheblich ins Gewicht.