Peter ist der Meinung, dass er nicht die ganze Rechnung bezahlen muss, weil er eine Stunde auf das Essen gewartet hat. Wie ist die Rechtslage?
Wie so oft bei juristischen Fragen lautet die Antwort: Es kommt darauf an. Es macht einen Unterschied, ob es sich um ein Abendessen in einem gehobenen Restaurant oder um ein Mittagessen in einem Take-Away handelt.
In einem gehobenen Restaurant sind Wartezeiten von dieser Dauer für das Abendessen üblich. Das heisst die ganze Rechnung muss grundsätzlich bezahlt werden. Will der Gast sein Essen schneller, muss er das dem Servicepersonal bei der Bestellung mitteilen. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Vertrag. Die einzelnen Konditionen, wie z.B. die Wartezeit, können in diesem Moment noch berücksichtigt werden.
In einer kurzen Mittagspause bei einem Take-Away möchte Peter nicht eine Stunde auf das Essen warten. Eine Wartezeit von einer Stunde ist in dieser Situation grundsätzlich unangebracht. Allerdings kann Peter auch in dieser Situation nicht einfach so gehen. Peter muss dem Wirt zum Beispiel nach 15 Minuten sagen, dass er innerhalb der nächsten 10 Minuten essen möchte. Diese Frist ist angemessen. Der Wirt erhält noch die Chance, seine Leistung zu erbringen. Wenn der Wirt das Essen nicht innerhalb dieser Frist anbietet, darf Peter das Take-Away, ohne zu zahlen, verlassen. Peter kann aber auch auf das Essen warten und eine Minderung des Preises verlangen.