

Kantonaler Wirtepatentkurs
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und günstig auf das Wirtepatent in Ihrem Kanton vor. Weitere Informationen zu den Wirtefernkursen finden Sie auf der Webseite der Schweizer Gastronomiefernschule.
Welche Bewilligungen gibt es?
Die wichtigsten Auflagen und Bewilligungen für die Gastronomie sind:

Betriebsbewilligung
Eine Betriebsbewilligung erhalten Sie nur, wenn alle persönlichen und betrieblichen Auflagen eingehalten werden (z. B. Lärmschutz, bauliche Vorgaben, guter Leumund, Fähigkeitsausweis bzw. Wirtepatent etc.).

Provisorische Bewilligung
In einigen Kantonen können Sie eine Übergangsbewilligung beantragen, wenn Sie noch nicht alle Auflagen erfüllen.

Wirtepatent
Das Wirtepatent ist ist ein persönlicher Fähigkeitsausweis, mit dem Kenntnisse im Bereich Lebensmittel, Recht und Betriebsführung nachgewiesen wird.

Selbstkontrollekonzept
Mit dem Bewilligungsgesuch muss meist ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle eingereicht werden.

Ausschankbewilligung
Wenn Sie Spirituosen ausschenken, wird oft eine Ausschankbewilligung oder Kleinhandelsbewilligung für Alkohol verlangt.
Welche Bewilligungen in welchem Kanton?
Aargau





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Aargau brauchen Sie eine Betriebsbewilligung, wenn Sie Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgeben. Ausgenommen sind Kleinstbetriebe (Ausschankräume kleiner als 25 m2 oder weniger als 16 Sitzplätze und keine Abgabe von Spirituosen und Vorkochverbot) und Einzelanlässe. Sobald Sie Spirituosen ausschenken, brauchen Sie in jedem Fall eine Bewilligung.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Für die Wirtetätigkeit wird ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) und mindestens 6 Monate Gastgewerbeerfahrung verlangt.
- Wenn Sie Spirituosen ausschenken, benötigen Sie eine Kleinhandelsbewilligung für Spirituosen.
- Sie müssen bis zur Eröffnung ein Selbstkontrollekonzept erarbeiten und im Betrieb umsetzen. Das Hygienekonzept ist nicht vorgängig seinzureichen.
- Das Bewilligungsgesuch müssen Sie mindestens 30 Tage vor Aufnahme der Betriebstätigkeit einreichen.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Der Gemeinderat kann eine provisorische Bewilligung für max. 12 Monate genehmigen. Dafür müssen Sie eine mindestens sechsmonatige praktische Tätigkeit nachweisen, bei der die Kenntnisse im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln erworben wurden und eine schriftliche Erklärung abgeben, dass Sie in der Frist den Fähigkeitsausweis machen.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Stellen Sie ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei Ihrer Standortgemeinde. Das Gesuchsformular finden Sie jeweils auf der Webseite der Gemeinde.
- Wenn Sie Spirituosen ausschenken, müssen Sie dies im Bewilligungsformular angeben. Sie erhalten dann gegen eine Gebühr die Kleinhandelsbewilligung für Spirituosen.
- Melden Sie Ihren Gastronomiebetrieb beim Amt für Verbraucherschutz mit dem Meldeformular für Lebensmittelbetriebe an.
- Kontaktieren Sie bei baulichen Änderungen das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Bearbeitung der Meldung über die dauerhafte Aufnahme der Wirtetätigkeit: Fr. 150.-
- Prüfung von Gesuchen für den Kleinhandel mit Spirituosen: Fr. 200.-
- Alkoholabgabe: 2 % des Spirituosenumsatzes jedoch mindestens Fr. 50.-

Wirtepatent Aargau
Der Wirtefernkurs Aargau der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Aargau vor.
Appenzell Ausserrhoden





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden benötigen Sie eine Betriebsbewilligung, wenn Sie:
- Speisen und Getränke für den Genuss an Ort und Stelle abgeben.
- Räume für solche Tätigkeiten vermieten.
- alkoholische Getränke für den Konsum an Ort und Stelle verkaufen.
Eine Kleinhandelsbewilligung für Alkohol wird nicht benötigt, sofern eine gastgewerbliche Bewilligung beantragt wird.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Sie müssen bis zur Eröffnung ein Selbstkontrollekonzept erarbeiten.
- Sie müssen das Gesuch mindestens 30 Tage vor Betriebsaufnahme einreichen.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Dies kommt auf die Standortgemeinde des Betriebs an. Fragen Sie bei der Gemeinde nach.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Stellen Sie ein Gesuch um Betriebsbewilligung an Ihre Standortgemeinde.
- Melden Sie Ihren Betrieb mit dem Meldeformular beim Interkantonalen Labor.
- Kontaktieren Sie bei baulichen Massnahmen den Baukoordinationsdienst.
Appenzell Innerrhoden





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Appenzell Innerrhoden brauchen Sie für alle gastgewerblichen Dienstleistungen eine Bewilligung. Ausgenommen sind Kantinen von Spitälern, Schulen und private Kantinen von Firmen sowie Jugendherbergen und Pensionen mit weniger als 10 Betten.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) verlangt.
- Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollekonzept einreichen.
- Sie müssen alle Unterlagen zwei Monate vor Eröffnung bei der Standortgemeinde einreichen.

Wirtepatent Appenzell Innerrhoden
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Appenzell Innerrhoden vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Ja, wenn Sie noch keinen Fähigkeitsausweis besitzen, kann eine provisorische Bewilligung für ein Jahr erteilt werden. Danach hat die verantwortliche Person ein Jahr Zeit, den Fähigkeitsausweis zu erlangen.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Senden Sie das Gesuch für eine Betriebsbewilligung an den Bezirksrat der Standortgemeinde Ihres Betriebs inkl. Beilagen ein. Das Formular finden Sie auf der Webseite der entsprechenden Gemeinde.
- Melden Sie Ihren Betrieb beim Interkantonalen Labor.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Antrag um Betriebsbewilligung: Fr. 50.-
- Patenttaxe pro Jahr je nach Grösse des Betriebes: bis zu Fr. 10’000.-
- Normalerweise bewegen sich die Gebühren im Kanton Appenzell im Bereich von Fr. 70.- bis Fr. 190.-.
Baselland





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Wenn Sie Speisen, Getränke oder Beherbergung anbieten, brauchen Sie im Kanton Baselland eine Betriebsbewilligung. Ausgenommen sind nicht öffentliche Kantinen von Spitälern, Heimen und Schulen sowie Betriebe unter 10 Sitzplätzen ohne Alkoholausschank. Im Kanton Baselland gibt es drei verschiedene Bewilligungsarten:
- öffentlich zugängliche Betriebe
- nicht öffentlich zugängliche Betriebe
- Anlässe (Gelegenheitswirtschaften)
Eine spezielle Bewilligung für alkoholische Getränke ist mit einer Betriebsbewilligung nicht notwendig.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Der Kanton Basel-Landschaft verlangt einen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent).
- Vor der Eröffnung muss ein Selbstkontrollekonzept eingereicht werden.
- Es wird empfohlen, das Bewilligungsgesuch zwei bis drei Monate vor Betriebseröffnung einzureichen.

Wirtepatent Baselland
Der Wirtefernkurs Baselland der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Baselland vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Pauschale Übergangsbewilligungen werden nicht erteilt. In besonders dringenden Ausnahmefällen wird eine provisorische Bewilligung erteilt, deren Dauer variieren kann. Hierfür wird ein begründetes schriftliches Gesuch zur Erklärung des Ausnahmefalles verlangt.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie das Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft, Abteilung Bewilligungen ein.
- Melden Sie Ihren Lebensmittelbetrieb beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen an.
- Reichen Sie bei baulichen Änderungen ein Gesuch zur Erweiterung einer Gastwirtschaft ein.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Gebühr für Bewilligungsantrag: Je nach Verfügung und Aufwand bewegt sich die Gebühr zwischen Fr. 150.- bis Fr. 250.-.
- Pauschale Gebühr für öffentlich zugängliche Betriebe: Fr. 250.- bis Fr. 2000.- pro Jahr. Betriebe ohne Alkoholausschank können eine Reduktion der Gebühren beantragen.
Basel-Stadt





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Basel-Stadt brauchen Sie eine Bewilligung und somit in den meisten Fällen auch ein Wirtepatent, wenn Sie gegen Geld Gäste beherbergen oder Speisen und Getränke anbieten. Ausgenommen sind Spitäler, andere vom Staat anerkannte Institutionen und Betriebe, die dem Lebensmittelrecht unterstehen und im Bagatellbereich wirten. Zum Bagatellbereich gehört, wer a) keinen Alkohol ausschenkt oder verkauft, b) für den Konsum eine Fläche von maximal 20 Quadratmeter zur Verfügung hält und c) auf dieser Fläche höchstens 10 Plätze anbietet.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Der Kanton Basel-Stadt verlangt einen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent).
- Vor der Eröffnung müssen Sie für Ihren Betrieb ein Selbstkontrollekonzept erstellen.
- Wenn Sie Spirituosen verkaufen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern.
- Das Bewilligungsgesuch muss mindestens einen Monat vor der Eröffnung eingereicht werden.

Wirtepatent Basel-Stadt
Der Wirtefernkurs Basel-Stadt der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Basel-Stadt vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Nein, im Kanton Basel-Stadt ist keine provisorische Bewilligung möglich.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Geben Sie das Gesuchsformular für eine Betriebsbewilligung beim Bau- und Gewerbeinspektorat ab.
- Reichen Sie ggf. das Formular für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern ein.
- Schicken Sie das Selbstkontrollkonzept dem kantonalen Laboratorium Basel-Stadt und melden Sie diesem Ihren Betrieb.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Neueröffnung Restaurationsbetrieb: Fr. 500.-
- Änderung Bewilligungsinhaber oder Betriebsinhaber: Fr. 500.-
- Einzelanlässe: Fr. 150.-
- Bewilligung für den Kleinhandel mit Spirituosen: jährlich Fr. 250.-
Bern





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Bern benötigen Sie eine Bewilligung, wenn Sie Gäste beherbergen, Speisen und Getränke für den Konsum an Ort und Stelle abgeben oder Räume für gastronomische Zwecke vermieten. Ausgenommen sind Spitäler und Heime, private Kantinen, Vereinslokale, Berghütten sowie Kioske oder Imbisse mit sechs oder weniger Steh- und Sitzplätzen ohne Alkoholausschank.
Es werden die folgenden Bewilligungen unterschieden:
- A Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
- B Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank
- C Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
- D Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank
- E Lokal für nicht öffentliche Veranstaltungen (Vermietung an Drittpersonen)
Die Bewilligung für den Handel mit Alkohol ist bei der Bewilligung A bereits enthalten.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Im Kanton Bern brauchen fast alle Betriebe einen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) oder einen vergleichbaren Abschluss.
- Vor der Eröffnung muss ein Selbstkontrollkonzept erstellt und beim kantonalen Labor vorgelegt werden.
- Das Bewilligungsgesuch muss für bestehende Betriebe mindestens 30 Tage, bei neuen Betrieben mindestens 90 Tage vor der Eröffnung eingereicht werden.

Wirtepatent Bern
Der Wirtefernkurs Bern der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Bern vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Ja, ohne Fähigkeitsausweis kann eine provisorische Bewilligung für ein Jahr beantragt werden. Bis dann muss die Wirtepatentausbildung abgeschlossen sein. Oft wird verlangt, dass Sie bereits für einen Kurs eingeschrieben sind.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Geben Sie ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei der Standortgemeinde ab. Das Gesuch finden Sie auf der Webseite der Regierungsstalthalterämter.
- Reichen Sie des Selbstkontrollkonzepts und die Meldung des Gastronomiebetriebs beim kantonalen Laboratorium Bern ein.
- Kontaktieren Sie bei baulichen Änderungen das Regierungsstatthalteramt und stellen Sie ggf. ein Baugesuch.
- Stellen Sie ggf. ein Gesuch für ein Fumoir.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Bewilligungsgebühr für einen bestehenden Betrieb: Fr. 100.-
- Einmalige Bewilligungsgebühr für einen neuen Betrieb: Fr. 200.-
- Jährliche Gebühr für Alkoholabgabe: Fr. 100.- bis Fr. 3000.- (durchschnittlich rund Fr. 300.-)
- Überzeitbewilligungen: Fr. 20.- bis Fr. 300.-
- Einzelbewilligungen: Fr. 50.- bis Fr. 500.-
Freiburg / Fribourg





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Freiburg brauchen alle gastgewerblichen Betriebe eine Betriebsbewilligung. Diese unterscheidet sich jedoch je nach Betriebstyp. Für Restaurants, Bars oder Cafés müssen Sie das Patent B (mit Alkohol) oder das Patent C (ohne Alkohol) beantragen.
Eine spezielle Bewilligung für den Alkoholhandel ist mit dem Patent B nicht nötig.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Im Kanton Freiburg ist für Gastronomiebetriebe ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) notwendig.
- Vor der Eröffnung muss ein Selbstkontrollkonzept vorgelegt werden können.
- Das Bewilligungsgesuch muss spätestens 60 Tage vor der Eröffnung eingereicht werden.

Wirtepatent Freiburg
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Freiburg vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Provisorische Bewilligungen werden allenfalls erteilt, wenn Sie sich bereits für einen Wirtepatentkurs eingeschrieben haben oder wenn der Patentinhaber unerwartet verstirbt.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei der Gewerbepolizei des Kantons Freiburg ein. Die Gesuche für das Patent B und das Patent C finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
- Bei baulichen Änderungen müssen Sie die Baupläne vom Amt für Lebensmittelsicherheit visieren lassen.
- Reichen Sie das Selbstkontrollkonzepts beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und melden Sie Ihren Betrieb an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Gebühr für die Patente B und C: Fr. 200.- bis Fr. 1000.-
- Jährliche Betriebsabgabe: Fr. 100.- bis Fr. 4000.-
Genf / Genève





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Kanton Genf Speisen und Getränke für den Konsum an Ort und Stelle abgeben, unterstehen Sie dem Gastgewerbegesetz und benötigen eine Bewilligung. Ausgenommen sind Schulen, Jugendhäuser und Gesundheitsinstitutionen.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Im Kanton Genf ist für Gastronomiebetriebe ein Fähigkeitsausweis (Cours de Cafetiers) notwendig.
- Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen.

Wirtepatent Genf
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Genf vor.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie das Gesuch mit den notwendigen Unterlagen beim Département de la Sécurité et de l’Économie, Abteilung Service de Commerce ein.
- Melden Sie Ihren Gastronomiebetrieb beim Service de la Consommation et des Affaires Vétérinaires an und reichen Sie das Selbstkontrollkonzept ein.
Glarus





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Glarus benötigen Sie eine Betriebsbewilligung, wenn Sie gegen Entgelt Speisen und Getränke abgeben oder Beherbergungen anbieten. Auch für die Vermietung von Gastgewerberäumen ist eine Bewilligung nötig. Ausgenommen sind Spitäler, Heime, Jugendlokale, private Kantinen, SAC-Hütten und nicht öffentliche Vereinslokale.
Ein Wirtepatent und eine gesonderte Bewilligung für den Alkoholausschank wird nicht verlangt.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Jeder Gastronomiebetrieb muss über ein Selbstkontrollkonzept verfügen.
- Sie müssen das Gesuch mindestens 30 Tage vor Betriebsaufnahme einreichen.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Stellen Sie ein Gesuch um Betriebsbewilligung an Ihre Standortgemeinde (Glarus Süd, Glarus, Glarus Nord)
- Melden Sie Ihren Betrieb mit dem Meldeformular beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Bewilligungsgebühr: Fr. 50 bis Fr. 1500.-
- Jährliche Abgabe für den Alkoholausschank: je nach Gemeinde unterschiedlich, jedoch max. Fr. 1500.-
Graubünden





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Graubünden benötigen alle Gastgewerbebetriebe, die Speisen und Getränke für den Konsum an Ort und Stelle anbieten eine Betriebsbewilligung. Auch für Einzelanlässe wird eine Bewilligung benötigt. Ein Wirtepatent wird in Graubünden nicht mehr verlangt.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Jeder Gastronomiebetrieb muss über ein Selbstkontrollkonzept verfügen.
- Für den Verkauf von Spirituosen muss eine Ausschankbewilligung für gebrannte Wasser beantragt werden.
- Das Gesuch für eine Betriebsbewilligung muss in der Regel 30 Tage vor Betriebsaufnahme eingereicht werden.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Stellen Sie bei Ihrer Standortgemeinde ein Gesuch um Betriebsbewilligung. Das Gesuch der Stadt Chur ist online zugänglich.
- Beantragen Sie ggf. eine Ausschankbewilligung für gebrannte Wasser.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie Ihren Gastronomiebetrieb beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Bewilligungsgebühr: Wird von den Gemeinden festgesetzt.
- Jährliche Alkoholabgabe: Fr. 100.- pro 100 Liter verkaufter Spirituosen.
Jura





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Jura benötigen alle Gastgewerbebetriebe ausser Schulen, medizinische Einrichtungen, Heime, Jugendherbergen und SAC-Hütten eine Betriebsbewilligung (patente). Die Behörden verlangen für die meisten Betriebe ebenfalls einen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent). Von der Wirtepatentpflicht sind lediglich Campings, Take-aways, Kantinen sowie Bars bis 10 Plätze und Besenbeizen ohne Alkoholausschank befreit. Diese Betriebe brauchen eine andere Betriebsbewilligung (permis).
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Wer einen Betrieb mit einem patente eröffnen möchte, braucht einen Fähigkeitsausweis für Gastronomie.
- Vor der Eröffnung muss ein Selbstkontrollkonzept erstellt werden.
- Das Bewilligungsgesuch für ein patente muss spätestens 60 Tage, das Gesuch für ein permis 20 Tage vor der Eröffnung eingereicht werden.

Wirtepatent Jura
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Jura vor.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Füllen Sie das Bewilligungsgesuch aus und senden Sie es mit den Beilagen an den Service des Arts et Métiers et du Travail des département de l’économie et de la santé.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept melden Sie Ihren Betrieb beim Service de la Consommation et des Affaires Vétérinaires an.
Luzern





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Luzern benötigen Sie eine Bewilligung, wenn Sie gewerbsmässig Speisen und Getränke oder Beherbergungen anbieten. Ausgenommen sind Spitäler, Heime, nicht öffentliche Personalrestaurants, kleine Privatpensionen sowie Jugendlokale ohne Alkoholausschank. Auch für Einzelanlässe muss eine Bewilligung beantragt werden.
Gastgewerbebetriebe benötigen keine spezielle Kleinhandelsbewilligung für Alkohol.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Im Kanton Luzern wird für die Bewilligung ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) benötigt. Für kleine Verpflegungsstände bis 25 Quadratmeter und kleine Einzelanlasse ist kein Wirtepatent, nur eine Betriebsbewilligung nötig.
- Lebensmittelbetriebe müssen zudem ein Selbstkontrollkonzept vorweisen können.
- Das Bewilligungsgesuch muss bis spätestens zwei Wochen vor Betriebseröffnung eingereicht werden.

Wirtepatent Luzern
Der Wirtefernkurs Luzern der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Luzern vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Nein, provisorische Bewilligungen werden nicht erteilt.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei ein.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie Ihren Betrieb bei der Dienststelle für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Luzern an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Gebühr für den Bewilligungsantrag: Fr. 100.-
- Jährliche Bewilligungsabgabe: Fr. 200.- bis Fr. 4000.-
Neuenburg / Neuchâtel





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Alle Gastgewerbebetriebe müssen im Kanton Neuenburg eine Betriebsbewilligung (permis d’exploiter) beantragen. Ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) wird nicht verlangt.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Lebensmittelbetriebe müssen über ein Selbstkontrollkonzept verfügen.
- Das Bewilligungsgesuch muss spätestens 30 Tage vor der Eröffnung eingereicht werden.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch zur Betriebsbewilligung inkl. Selbstkontrollkonzept beim Service de la Consommation et des Affaires Vétérinaires ein.
- Melden Sie Ihren Betrieb als Lebensmittelbetrieb beim kantonalen Labor Neuchâtel an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Jährliche Grundgebühr für die Bewilligung: Fr. 500.-
- Betriebsabgabe: 0.3 % des Nettoumsatzes (ohne MwSt.)
Nidwalden





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Nidwalden benötigen Sie eine Bewilligung, wenn Sie gewerbsmässig Nahrungsmittel für den Konsum an Ort und Stelle abgeben. Ausgenommen sind Spitäler, Heime sowie Take-aways und Gelegenheitswirtschaften ohne Alkoholausschank. Vereinslokale, private Kantinen, Berghütten und gemeinnützige Lokale können eine Befreiung der Bewilligungspflicht beantragen.
Wer eine Gastgewerbebewilligung erhält, muss keine spezielle Ausschankbewilligung beantragen.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Damit die Bewilligung erteilt wird, muss ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) oder eine gleichwertige Ausbildung vorgewiesen werden können. Nicht öffentliche Kantinen, Imbisse mit höchstens 6 Plätzen, Jugendherbergen und Gelegenheitswirtschaften brauchen kein Wirtepatent.
- Als Lebensmittelbetrieb müssen Sie ein Selbstkontrollkonzept vorweisen können.

Wirtepatent Nidwalden
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Nidwalden vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Nein, im Kanton Nidwalden gibt es keine provisorische Bewilligung.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch für die Betriebsbewilligung beim Arbeitsamt der Volkswirtschaftsdirektion ein.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie Ihren Betrieb beim Labor der Urkantone an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Gebühr: Fr. 200.- bis Fr. 4000.- je nach Betriebsgrösse
- Gebühr für Gelegenheitswirtschaften mit Alkoholausschank: Fr. 50.- bis Fr. 400.-
Obwalden





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Obwalden benötigen Sie eine Gastgewerbebewilligung, wenn Sie die Speisen oder Getränke gegen Bezahlung für den Genuss an Ort und Stelle abgeben oder mit Spirituosen handeln. Jugendhäuser, gemeinnützige Lokale, Kioske und Take-aways ohne Alkoholausschank sind davon ausgenommen.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Damit die Bewilligung erteilt wird, muss ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) oder eine gleichwertige Ausbildung vorgewiesen werden können.
- Alle Lebensmittelbetriebe müssen über ein Selbstkontrollkonzept verfügen.

Wirtepatent Obwalden
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Obwalden vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Nein, der Kanton Obwalden stellt keine provisorischen Bewilligungen aus.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei der Standortgemeinde Ihres Betriebs ein. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie von der Gemeinde.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie den Betrieb beim Labor der Urkantone an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Gebühr Gastwirtschaftsbewilligung: Fr. 200.- bis Fr. 2000.-
- Gebühr Gelegenheitswirtschaft: Fr. 0 bis Fr. 500.-
- Einmalige Abgabe für den Spirituosenausschank: bis max. Fr. 3000.-
Schaffhausen





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Schaffhausen brauchen Sie eine Bewilligung, wenn Sie gewerbsmässig eine gastgewerbliche Tätigkeit ausüben oder im kleinen Rahmen mit alkoholischen Getränken handeln. Ausgenommen sind Spitäler, Heime und Pensionen mit weniger als 10 Gästen. Für Einzelanlässe muss bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass eine Bewilligung eingeholt werden.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Für die Erteilung der Betriebsbewilligung werden Kenntnisse in den Themen Lebensmittelrecht, Suchtprävention und Gastgewerberecht verlangt. Dies kann mit einer Eignungsprüfung oder einer Berufslehre nachgewiesen werden. Fähigkeitsausweise (Wirtepatente) von anderen Kantonen werden ebenfalls anerkannt.
- Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen.
- Das Bewilligungsgesuch muss mindestens 30 Tage vor der Eröffnung eingereicht werden.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Laden Sie das Gesuch zur Betriebsbewilligung bei der Gewerbepolizei herunter und reichen Sie es beim interkantonalen Labor ein.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie den Betrieb beim interkantonalen Labor an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Gebühr für Betriebsbewilligung: Fr. 300 bis Fr. 2100.-
- Einmalige Gebühr für den Alkoholverkauf: Fr. 200 bis Fr. 1900.-
Schwyz





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Wenn Sie im Kanton Schwyz gewerbsmässig Speisen und Getränke für den Konsum an Ort und Stelle abgeben, benötigen Sie eine Bewilligung. Ausgenommen sind Spitäler und Heime mit sozialem Zweck. Ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) ist nicht mehr notwendig.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
Alle Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch um eine Betriebsbewilligung bei der Standortgemeinde des Betriebs ein. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde für ein Gesuchsformular nach.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie den Betrieb beim Laboratorium der Urkantone als Lebensmittelbetrieb an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Bewilligungsgebühr: Fr. 100.- und Fr. 300.-
- Jährliche Ausschankgebühren für Spirituosen: Fr. 50 und Fr. 800.-
Solothurn





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Solothurn brauchen nahezu alle Gastgewerbebetriebe eine Betriebsbewilligung. Ausgenommen sind Spitäler, Heime und nicht öffentliche Kantinen. Für Gelegenheitsanlässe wird eine Einzelbewilligung benötigt.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Für eine Bewilligung wird ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) benötigt. Der Kanton Solothurn anerkennt auch das Wirtepatent anderer Kantone.
- Gastronomiebetriebe müssen ein auf den Betrieb angepasstes Selbstkontrollkonzept erstellen.
- Wenn Sie Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie eine Alkoholbewilligung.
- Gesuche müssen bis spätestens 14 Tage vor der Betriebseröffnung eingereicht werden.

Wirtepatent Solothurn
Der Wirtefernkurs Solothurn der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Solothurn vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Ja, es kann für ein Jahr eine provisorische Bewilligung beantragt werden.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch zur Betriebsbewilligung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit ein.
- Beantragen Sie ggf. eine Baubewilligung oder holen Sie eine Bestätigung der Baubehörde für den aktuellen Betrieb ein.
- Bei Alkoholausschank: Reichen Sie das Formular für den Alkoholhandel beim Amt für Wirtschaft und Arbeit ein.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie Ihren Betrieb bei der Lebensmittelkontrolle an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Jährliche Bewilligungsgebühr: Fr. 300 bis Fr. 2400.-
- Jährliche Gebühr für den Alkoholhandel: Fr. 150 bis Fr. 1200.-
St. Gallen





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Wenn Sie Speisen und Getränke für den Konsum an Ort und Stelle abgeben, benötigen Sie im Kanton in St.Gallen eine Betriebsbewilligung (Patent genannt). Ausgenommen sind Spitäler und Heime, Vereinslokale, kleinere Alpbetriebe sowie Betriebe mit weniger als 6 Plätzen und gemeinnützige Gelegenheitshäuser ohne Alkoholausschank.
Es kann eine Bewilligung mit und ohne Alkoholausschank beantragt werden. Eine spezielle Bewilligung zum Kleinhandel mit Alkohol ist für Gastgewerbebetriebe nicht nötig.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Es werden Kenntnisse in den Themen Lebensmittelrecht, Suchtprävention und Gastgewerberecht verlangt. Diese können in einer Prüfung (Wirtepatent St.Gallen) nachgewiesen werden. Wer drei Jahre Berufserfahrung mit Lebensmitteln oder eine Berufslehre in diesem Bereich absolviert hat, dem wird die Prüfung erlassen.
- Alle Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept erstellen.

Wirtepatent St.Gallen
Der Wirtefernkurs St.Gallen der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent St.Gallen vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Dies kommt auf die Gemeinde des Betriebs an. Fragen Sie bei der Standortgemeinde nach.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch für eine Bewilligung bei der Standortgemeinde des Betriebs ein. In der Regel finden Sie das Gesuch auf der Webseite der Gemeinde (Webseite der Stadt St.Gallen).
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie Ihren Betrieb beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
Die Gebühren für die Gastgewerbebewilligung werden von den Gemeinden festgelegt.
Tessin





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Fast alle Gastgewerbebetriebe benötigen eine Betriebsbewilligung. Im Kanton Tessin wird zudem ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) und acht Monate Gastgewerbeerfahrung verlangt.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Wirtepatent des Kantons Tessin oder schweizweit anerkanntes Wirtepatent.
- Der Bewilligungsinhaber muss acht Monate Gastgewerbeerfahrung vorweisen können.
- Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen.

Wirtepatent Tessin
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Tessin vor.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie das Gesuch um eine Betriebsbewilligung beim Servizio autorizzazioni, commercio e giochi ein.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie den Betrieb beim Laboratorio Cantonale an.
Thurgau





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Wenn Sie im Kanton Thurgau eine gastgewerbliche Tätigkeit ausüben oder alkoholhaltige Getränke verkaufen, brauchen Sie eine Betriebsbewilligung. Ausgenommen sind Spitäler, Heime, Vereinslokale, Herbergen mit weniger als 20 Plätzen und Campingplätze.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Wer einen Betrieb eröffnen möchte, muss über einen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) verfügen. Ohne Wirtepatent aber mit Bewilligung können Imbisse bis 20 Steh- oder Sitzplätze, Gelegenheitswirtschaften sowie Jugendlokale ohne Alkoholausschank betrieben werden.
- Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept vorweisen können.
- Das Gesuch zur Bewilligung sollte spätestens zwei Monate vor der Eröffnung eingereicht werden.

Wirtepatent Thurgau
Der Wirtefernkurs Thurgau der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Thurgau vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Eine provisorische Bewilligung ist im Kanton Thurgau in einigen Fällen möglich. Der Bewilligungsinhaber hat dann ein Jahr Zeit, das Wirtepatent nachzuholen. Klären Sie die Möglichkeit in Ihrer Gemeinde ab.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie das Gesuch für eine Gastgewerbebewilligung bei der Standortgemeinde des Betriebs ein.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie den Gastgewerbebetrieb beim kantonalen Laboratorium Thurgau an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Die Bearbeitungsgebühren für das Bewilligungsgesuch unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.
- Einmalige Bewilligungsgebühr: Fr. 1500.- ohne Alkoholausschank; Fr. 2000.- mit Alkoholausschank
- Jährliche Gebühr für den Spirituosenverkauf: Fr. 50.- bis Fr. 4000.-
- Gelegenheitswirtschaften: Fr. 300 bis Fr. 600.-
Uri





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Uri benötigen Sie eine Gastgewerbebewilligung (Patent), wenn Sie gegen Entgelt Speisen, Getränke oder Übernachtungen anbieten. Ausgenommen sind Heime, kleine Alpbetriebe, Pensionen bis sechs Betten sowie Ausschankstellen bis sechs Plätze ohne Alkoholausschank. Ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) wird im Kanton Uri nicht mehr verlangt.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Alle Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept erstellen.
- Das Gesuch um eine Bewilligung muss spätestens zwei Monate vor der Eröffnung eingereicht werden.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Füllen Sie ein Gesuch um eine Betriebsbewilligung aus und senden Sie es an das Amt für Arbeit und Migration.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie den Betrieb beim Laboratorium der Urkantone als Lebensmittelbetrieb an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
Jährliche Bewilligungsgebühr: Fr. 50.- bis Fr. 2000.-
Waadt / Vaud





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Wenn Sie gastgewerbliche Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, benötigen Sie im Kanton Waadt eine Betriebsbewilligung (licence d’établissement). Für Einzelanlässe kann eine Einzelbewilligung beantragt werden (permis). Ausgenommen sind medizinische Einrichtungen, Schulen und Heime, Alphütten, Pensionen mit weniger als 10 Betten und Produzenten des Kantons, die nur fermentierte oder alkoholfreie Getränke anbieten.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Im Kanton Waadt wird ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) verlangt.
- Lebensmittelbetriebe müssen zudem ein Selbstkontrollkonzept vorweisen können.
- Für den Verkauf von Alkohol über die Gasse muss eine Kleinhandelsbewilligung beantragt werden.
- Das Gesuch zur Betriebsbewilligung muss 30 Tage vor der Eröffnung bei den Behörden eintreffen.

Wirtepatent Waadt
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Waadt vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Nein, provisorische Bewilligungen werden nicht erteilt.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuch zur Betriebsbewilligung bei der Police cantonale du commerce ein.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept erstellen und melden Sie den Gastronomiebetrieb bei der Inspection des denrées alimentaires an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Einmalige Bearbeitungsgebühr: Fr. 500.-
- Jährliche Gebühr für den Alkoholverkauf über die Gasse: Fr. 200.- bis max. 2 % des jährlichen Nettoumsatzes (ohne MwSt.) auf den Alkoholumsatz.
Wallis





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Wallis unterstehen fast alle Gastgewerbebetriebe dem Gastgewerbegesetz und müssen eine Bewilligung einholen. Ausgenommen sind nur Beherbergungsbetriebe ohne hotelähnliche Leistungen, Heim und Spitäler, private Betriebskantinen und Betriebe von nicht mehrwertsteuerpflichtigen Sport‑, Kultur- und Sozialvereinen ohne Alkoholausschank.
In der Gastgewerbebewilligung ist der Kleinhandel mit alkoholischen Getränken bereits enthalten.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Der Kanton Wallis verlangt für eine Bewilligung immer einen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent).
- Wenn Sie einen Lebensmittelbetrieb betreiben, müssen Sie ein Selbstkontrollkonzept erstellen.
- Das Bewilligungsgesuch muss spätestens zwei Monate vor der Eröffnung bei den Behörden eintreffen.

Wirtepatent Wallis
Der Wirtefernkurs der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie schnell und flexibel auf das Wirtepatent Wallis vor.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Nein, provisorische Bewilligungen werden nicht erteilt.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Füllen Sie das Gesuch für eine Betriebsbewilligung aus und reichen Sie es beim Gemeinderat der Standortgemeinde Ihres Gastgewerbebetriebs einreichen.
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie den Betrieb beim Amt für Verbraucherschutz an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Bewilligungsgebühren: von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
- Jährliche Abgabe: 0.08 % des Jahresumsatzes, mindestens aber Fr. 100.-
Zug





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Eine Bewilligung benötigen Betriebe im Kanton Zug nur, wenn Sie gewerbsmässig alkoholhaltige Getränke oder Räume zum Konsum von alkoholhaltigen Getränken anbieten.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept erstellen.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Bei Alkoholausschank: Reichen Sie ein Bewilligungsgesuch bei der Standortgemeinde des Betriebs ein. Das Bewilligungsformular können Sie bei der Gemeinde anfordern (Formular der Stadt Zug).
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept und melden Sie den Betrieb beim Amt für Verbraucherschutz an.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Die Gebühren werden von den Gemeinden festgelegt und unterscheiden sich entsprechend.
- Jährliche Ausschankgebühren: bis max. Fr. 3000.-
Zürich





Wann benötigen Sie eine Bewilligung?
Im Kanton Zürich brauchen Sie eine Betriebsbewilligung für die Gastronomie (Gastwirtschaftspatent Zürich), wenn Sie mit Ihrem Betrieb eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie verkaufen gewerbsmässig Speisen oder Getränke an Ort und Stelle.
- Sie verkaufen im kleinen oder mittleren Rahmen alkoholische Getränke.
Davon ausgenommen sind u.a. Pensionen und Kleinbetriebe mit höchstens zehn Betten, Steh- oder Sitzplätze, Jugendhäuser und gemeinnützige Gelegenheitsbetriebe, sofern kein Alkohol ausgeschenkt wird.
Für Einzelanlässe und temporäre Betriebe stellen die meisten Gemeinden eine befristete Betriebsbewilligung aus.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept vorweisen können.
- Wenn Sie auf öffentlichem Grund Gäste bewirten möchten, müssen Sie dazu eine Bewilligung beantragen. Für die Stadt Zürich siehe Thema Boulevardgastronomie.
- Wer bauliche Änderungen vornimmt, muss diese bewilligen und abnehmen lassen.
- Sie müssen das Gesuch spätestens vier Wochen vor Betriebsaufnahme einreichen.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Ja, bis das Bewilligungsverfahren erledigt ist, kann eine provisorische Bewilligung beantragt werden. In der Stadt Zürich spricht man von einem Überbrückungspatent.
Wie müssen Sie für die Bewilligung vorgehen?
- Reichen Sie ein Gesuchsformular für ein Gastwirtschaftspatent mit den Beilagen bei Ihrer Gemeinde ein (Formular für die Stadt Zürich).
- Erstellen Sie ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept).
- Füllen Sie das Meldeformular für Lebensmittelbetriebe aus melden Sie den Betrieb beim kantonalen Labor an.
- Stellen Sie ggf. ein Baugesuch bei der Baukommission der Standortgemeinde (Hochbaudepartement Stadt Zürich).
- Eine detaillierte Anleitung zur Einreichung des Gesuches für die Stadt Zürich finden Sie auf deren Website.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
- Die Bewilligungsgebühren werden von der Gemeinde bestimmt.
- Jährliche Abgabe für den Ausschank von Spirituosen: Fr. 200.- bis Fr. 8000.-
Gründerpfad zum eigenen Gastrobetrieb
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