Finanzieren Sie Ihren Gastronomiebetrieb mit Crowdfunding
Eine Mög­lich­keit zur Fi­nan­zie­rung Ih­res Gas­tro­no­mie­be­triebs ist das Crowd­fun­ding, auch Schwarm­fi­nan­zie­rung ge­nannt. Sie schaf­fen bei der Aus­schrei­bung Ih­res Pro­jekts nicht nur eine Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­keit, son­dern auch ein Mar­ke­ting­in­stru­ment, um Ihr Pro­jekt be­kannt zu ma­chen. In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ih­nen, wie Sie in zehn Schrit­ten Ihr Pro­jekt er­folg­reich crowdfunden. 

Crow­di­fy

Crow­di­fy er­mög­licht Ih­nen Ihr Pro­jekt auf ei­ner Platt­form mit gros­sem Pu­bli­kum zu tei­len. Fin­den Sie hier Ihre Boos­ter, um Ihr Pro­jekt zu finanzieren.

In zehn Schrit­ten zeigt Ih­nen So­phia, wie Sie von der Idee Ih­res Pro­jekts über die Aus­schrei­bung auf ei­ner Crowd­fun­ding Platt­form zu der er­folg­rei­chen Lan­cie­rung des Pro­jekts kommen.

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Das Crowd­fun­ding-Prin­zip verstehen

Bei den meis­ten Crowd­fun­ding Platt­for­men gilt das Al­les-oder-nichts-Prin­zip. Er­rei­chen Sie die Ziel­sum­me oder mehr für Ihr Pro­jekt, dann wird Ih­nen das Geld aus­be­zahlt und Sie kön­nen Ihr Pro­jekt fi­nan­zie­ren. Er­rei­chen Sie sie nicht, dann geht das Geld zu­rück an die Boos­ter. Falls Sie nicht er­folg­reich sind, ent­ste­hen kei­ne Kos­ten für Sie. Bei Er­folg be­rech­nen Ih­nen die meis­ten Platt­for­men eine Kom­mis­si­on von etwa 10 %. In die­ser Kom­mis­si­on sind auch alle Kre­dit­kar­ten­ge­büh­ren enthalten.

Grund­sätz­lich er­hal­ten Pro­jekt­in­i­ta­to­ren ihr Geld aus drei ver­schie­de­nen Quel­len: Von Freun­den, Fa­mi­lie und Be­kann­ten (der Crowd), von ent­fern­ten Be­kann­ten und Be­kann­ten von Be­kann­ten (Um­feld) und von ir­gend­wo (Ma­gic). Da die­ses Prin­zip von in­nen ge­gen aus­sen funk­tio­niert, ist es enorm wich­tig, dass Sie Ihre ei­ge­ne Crowd am An­fang stark aktivieren.

Bei dem «Re­ward Ba­sed Crowd­fun­ding», das es bei­spiels­wei­se bei Crow­di­fy gibt, be­stim­men Sie die Ziel­sum­me, die Lauf­zeit des Crowd­fun­dings (3 bis 100 Tage) und die Goo­dies, die Sie Ih­ren Boos­tern, also den Per­so­nen, die Ihr Pro­jekt fi­nan­zi­ell un­ter­stüt­zen, als Ge­gen­leis­tung für ihre Un­ter­stüt­zung an­bie­ten. Boos­ter kön­nen Sie üb­ri­gens auch un­ter­stüt­zen, ohne ein Goo­die zu erhalten.

Er­ken­nen Sie die Mög­lich­kei­ten, Crowd­fun­ding als Mar­ke­ting­in­stru­ment zu nutzen

Crowd­fun­ding ist mehr als nur Mit­tel­be­schaf­fung. Mit ei­nem Crowd­fun­ding­pro­jekt ge­ne­rie­ren Sie:

  • Reich­wei­te: Mit Crowd­fun­ding ge­ne­rie­ren Sie eine Fan­ba­se, die Ihr Vor­ha­ben vom ers­ten Mo­ment an unterstützt.
  • Mar­ke­ting: Crowd­fun­ding ist im­mer auch gleich Mar­ke­ting, denn Ihre Com­mu­ni­ty teilt Ihr auf So­cial Me­dia und Me­di­en be­rich­ten dar­über. So ma­chen Sie ak­tiv Wer­bung für Ihr Produkt.
  • Bran­ding: Ihre neue Mar­ke wird be­kannt und durch die re­gel­mäs­si­ge In­ter­ak­ti­on mit Ih­rer Crowd wird die­se Be­kannt­heit etabliert.
  • Pre-Mar­ket-Check: Ihr Pro­jekt ist ein neu­es Pro­dukt. Wenn die­ses auf Crow­di­fy ge­kauft wird, ste­hen die Chan­cen gut, dass es sich spä­ter auch auf dem Markt gut ver­kau­fen wird. Wenn Ihr Pro­jekt je­doch nicht un­ter­stützt wird, deu­tet das dar­auf hin, dass die Nach­fra­ge für Ihr Pro­dukt nicht so gross ist, wie Sie viel­leicht denken.
  • Open In­no­va­ti­on: Crowd­fun­ding eig­net sich auch als Markt­check. Wenn Ihr Pro­jekt Un­ter­stüt­zung fin­det und zwi­schen den ver­schie­de­nen Pro­jek­ten her­aus­sticht, dann wis­sen Sie, es kann sich auf dem Markt behaupten.
  • Ver­triebs­ka­nal: Wol­len Sie ein neu­es Pro­dukt oder eine neue Dienst­leis­tung lan­cie­ren oder be­nö­ti­gen für ein be­stehen­des Pro­dukt / eine be­stehen­de Dienst­leis­tung wei­te­re fi­nan­zi­el­le Mit­tel? Mit ei­nem Crowd­fun­ding­pro­jekt kön­nen Sie die­ses schon vor­ab verkaufen.
  • CRM: Sie kön­nen so­wohl be­stehen­de als auch neue Kun­den über ein Crowd­fun­ding Pro­jekt stär­ker an sich binden.
Crowdfunding ist auch ein Marketingkanal

Pla­nen Sie ge­nü­gend Zeit für die Vor­be­rei­tungs­pha­se ein

Es lohnt sich, min­des­tens zwei Mo­na­te in eine gute Vor­be­rei­tung zu in­ves­tie­ren. Fol­gen­des gibt es zu tun:

  • Pro­jekt erfassen
  • Mass­nah­me­plan erstellen
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­plan erstellen
  • Start pla­nen

Stim­men Sie die vier Schrit­te auf­ein­an­der ab.

Su­chen Sie die rich­ti­ge Platt­form für Ihr Projekt

Um Ihr Pro­jekt er­fas­sen zu kön­nen, müs­sen Sie sich zu­erst für eine Platt­form ent­schei­den. Fol­gen­de drei Punk­te sind wich­tig bei der Wahl Ih­rer Crowd­fun­ding Plattform:

  • Die Platt­form soll da zu Hau­se sein, wo Ihre Crowd zu Hau­se ist. Ist Ihre Crowd in der Schweiz zu Hau­se, dann wäh­len Sie eine Schwei­zer Platt­form. Lebt aber Ihre Crowd in der USA, dann ist eine lo­ka­le Platt­form in der USA sinn­vol­ler. Dies hat zwei Gründen:
    • Die Spra­che auf der Platt­form: Nicht alle in der Schweiz spre­chen / schrei­ben im per­fek­tes­ten Englisch.
    • Die Zah­lungs­ka­nä­le: Schwei­ze­rIn­nen zah­len ger­ne mit hier be­kann­ten Zah­lungs­mit­teln wie z.B. TWINT und in Schwei­zer Franken.
  • Un­ter­stützt Sie die Platt­form mit Sup­port und Know-How? Vie­le Platt­for­men bie­ten ihr Know-How ge­gen Be­zah­lung an, an­de­re kos­ten­los. Bei vie­len Platt­for­men er­hält man we­nig bis gar kei­nen Sup­port, bei an­de­ren ist der Sup­port ein Teil der Projektausschreibung.

Er­fas­sen Sie Ihr Projekt

Auf Crowd­fun­ding-Platt­for­men, wie bei­spiels­wei­se Crow­di­fy, kön­nen Sie sich ganz ein­fach re­gis­trie­ren, Ihr Pro­jekt er­fas­sen und ab­spei­chern. Mit der Be­ar­bei­tung kön­nen Sie sich so viel Zeit neh­men, wie Sie be­nö­ti­gen. Wenn Sie mei­nen, dass Ihr Pro­jekt voll­stän­dig er­fasst ist, kön­nen Sie es ein­rei­chen. Je­des Pro­jekt wird von der Platt­form ge­prüft und be­ant­wor­tet. Es ist mög­lich, ein Pro­jekt in ver­schie­de­nen Spra­chen zu pu­bli­zie­ren. Dies ist dann sinn­voll, wenn Ihre Crowd ver­schie­de­ne sprach­li­che Hin­ter­grün­de hat oder aus ver­schie­de­nen Sprach­räu­men kommt.

Ziel­be­trag: Über­le­gen Sie sich gut, ob die­ser Ziel­be­trag für Ihr Crowd­fun­ding rea­lis­tisch ist. Denn kommt der Be­trag in der fest­ge­leg­ten Lauf­zeit nicht zu­sam­men, ge­hen alle ge­sam­mel­ten Gel­der an Ihre Un­ter­stüt­zer zu­rück. Ihre Ziel­sum­me kön­nen Sie be­rech­nen, in­dem Sie zu­erst Ih­ren ef­fek­ti­ven Pro­jekt­be­darf be­rech­nen und dann die fol­gen­den Punk­te hinzufügen:

  • plus 5 % Reserven
  • plus Aus­la­gen Goo­dies inkl. Porto
  • plus PR/Marketing Auf­wand
  • plus Kom­mis­si­on Platt­form (8–11 %)

Pro­jekt­vi­de­os: Pro­jek­te mit Pro­jekt­vi­de­os sind oft­mals viel er­folg­rei­cher, als sol­che ohne, da die Vi­de­os eine Ge­schich­te über das Pro­jekt er­zäh­len, mit der sich die Un­ter­stüt­ze­rin­nen ver­bin­den kön­nen. Ein Vi­deo zu ma­chen ist aus ver­schie­de­nen Grün­den wichtig:

  • Das Pro­jekt wird erlebbar.
  • Sie schaf­fen ei­nen emo­tio­na­len Be­zug zu Ih­ren Boostern.
  • Sie „outen” sich und wir­ken vertrauenswürdiger.
  • Die Sup­porte­rin­nen se­hen die Per­son und die Lei­den­schaft hin­ter dem Projekt.

Pro­jekt­be­schrieb: Beim Crowd­fun­ding geht es im­mer um die­se Fra­ge: Für wel­chen Be­trag will ich et­was fun­den? For­mu­lie­ren Sie Ihr Pro­jekt da­her um­fas­send und zei­gen Sie auf, wie­so Sie ge­nau die­sen Ziel­be­trag be­nö­ti­gen und wie die­ser ein­ge­setzt wer­den soll. Es ist wich­tig, dass In­ter­es­sier­te in­ner­halb von ei­ner Mi­nu­te ver­ste­hen, wor­um es sich bei Ih­rem Pro­jekt han­delt, wel­che Mo­ti­va­ti­on da­hin­ter­steckt und wo­für das Geld ge­braucht wird. Die­se In­for­ma­tio­nen sind dann in ei­nem kur­zen Text zu­sam­men­ge­fasst, wel­cher auf der Web­sei­te pro­mi­nent Ihr Pro­jekt anpreist.

Goo­dies: Es ist emp­feh­lens­wert min­des­tens 4–6 Goo­dies zu er­stel­len, für Boos­te­rin­nen mit klei­nem und gros­sem Porte­mon­naie. Goo­dies ent­schei­den oft, ob die Boos­ter end­gül­tig mit an Bord sind und das Pro­jekt sup­port­en. Es lohnt sich also, hier et­was mehr Zeit zu in­ves­tie­ren und mög­lichst at­trak­ti­ve und krea­ti­ve Goo­dies an­zu­bie­ten. Bei­spie­le da­für sind: ein­zig­ar­ti­ge Er­fah­run­gen, per­sön­li­che Ein­la­dun­gen, selbst­ge­mach­te Ge­schen­ke etc. Je ex­klu­si­ver, des­to besser.

Mass­nah­me­plan erstellen

Im Mass­nah­men­plan de­fi­nie­ren Sie, wer Ihre Crowd ist, wel­che Goo­dies für Ihre Crowd span­nend sind und über wel­che Ka­nä­le oder Touch­points Sie die­se erreichen.

Crowd de­fi­nie­ren: Er­stel­len Sie eine Lis­te, wer al­les zu Ih­rer Crowd ge­hört und über­le­gen Sie sich, wie Sie die­se Per­so­nen am bes­ten er­rei­chen. Durch­stö­bern Sie dazu all Ihre Da­ten­ban­ken, wie E‑­Mail-Ac­counts, Face­book, In­sta­gram, Twit­ter, Sky­pe, Lin­ke­din, Xing, Whats­App, Tumb­lr, Word­Press, Students.ch, Spiel­platt­for­men, Vi­si­ten­kar­ten, Klas­sen­freun­de­lis­ten etc.

Goo­dies: Über­le­gen Sie sich, wel­che Goo­dies zu Ih­rer Ziel­grup­pe pas­sen. Er­stel­len Sie wenn mög­lich ein Goo­die, das gleich­zei­tig auch eine Vor­be­stel­lung ist. Der Un­ter­stüt­zer be­kommt mit die­sem Be­trag auch gleich den Ser­vice oder den Zu­gang zu dem, was Sie ent­wi­ckeln und produzieren.

Touch­points: Über­le­gen Sie sich, über wel­che Ka­nä­le Sie Ihre Crowd er­rei­chen, wie zum Bei­spiel So­cial Me­dia, E‑Mail, Events, Schwar­zes Brett. Stu­di­en zei­gen, dass über den Touch­point E‑Mail am meis­ten Goo­dies ver­kauft wer­den. So­cial Me­dia ist wich­tig, weil Sie hier die Chan­ce ha­ben, nicht nur Ihre Crowd, son­dern auch die Crowd Ih­rer Crowd zu erreichen.

Kom­mu­ni­ka­ti­ons­plan erstellen

Für die Lauf­zeit Ih­res Pro­jekts gilt es, eine gute Pla­nung aus­zu­ar­bei­ten und auf­recht­zu­er­hal­ten. Wäh­len Sie Tipps und Mass­nah­men aus, die Sie um­set­zen wol­len und pla­nen Sie Ak­tio­nen ein. Er­stel­len Sie ei­nen Plan für Ein­zel­mass­nah­men. Der Plan zeigt Ih­nen, wann Sie was rea­li­sie­ren wol­len. Ma­chen Sie den Plan gleich für die gan­ze Pro­jekt­lauf­zeit. Be­den­ken Sie da­bei, dass die ers­ten 30 Tage die wich­tigs­ten sind. Die Zeit da­zwi­schen braucht Durch­hal­te­wil­len und der Schluss­spurt ent­schei­det über den Er­folg Ih­res Projekts.

Be­rei­ten Sie Ih­ren Start vor

In­for­mie­ren Sie Ihre engs­te Crowd, also Ihre Fa­mi­lie, Freun­de und Be­kann­ten. Er­zäh­len Sie Ih­nen von Ih­rem Vor­ha­ben. Ver­schi­cken Sie Ih­nen schon vor dem Start­da­tum eine Pre­view Ih­rer Projektseite.

Tipps für den 1. Tag:

  • Psy­cho­lo­gisch ge­se­hen, ist es wich­tig, dass die ers­te Boos­te­rin nicht al­lein ist. Boos­ten Sie des­halb den ers­ten Be­trag gleich selbst. Dies kann auch ein klei­ner Be­trag sein.
  • In­for­mie­ren Sie Ihre engs­te Crowd über den Start Ih­res Projektes.
  • Nut­zen Sie beim Launch ter­mi­nier­te und per­sön­li­che Goodies.
  • Sie kön­nen Goo­dies (z. B. Vor­zugs­kon­di­tio­nen beim Kauf Ih­res Pro­duk­tes) für Ihre engs­te Crowd er­stel­len, die nur die ers­ten 24 Stun­den gül­tig sind.
Die Vorbereitung für den Start des Projekts ist ein wichtiger Punkt.

Ma­chen Sie News

Um Ihre Kam­pa­gne so rich­tig in Fahrt zu brin­gen, ist es wich­tig, dass Sie über ver­schie­dens­te Ka­nä­le re­gel­mäs­sig News schal­ten. Hier ei­ni­ge Tipps und Tricks, die als Hil­fe­stel­lung dienen:

  • Schal­ten Sie News auf So­cial Me­dia, da­mit Ihre Freun­de die­se tei­len und Sie es schaf­fen, in die Be­kann­ten­krei­se die­ser vorzudringen.
  • Schal­ten Sie News auf der Web­site. Be­dan­ken Sie sich bei al­len Boos­tern für ihre Un­ter­stüt­zung. Ei­ni­ge Platt­form, wie Crow­di­fy, bie­ten auch Tools, um den Boos­te­rin­nen di­rekt zu danken.
  • Schal­ten Sie News nicht nur als Bild / Text, son­dern auch als Video.

Hal­ten Sie Ihre Crowd auf dem Laufenden

So­bald Sie Ihr Pro­jekt fi­nan­ziert ha­ben, hal­ten Sie Ihre Crowd auf dem Lau­fen­den mit mo­nat­li­chen Up­dates. Da­mit wis­sen Sie Be­scheid, was mit ih­rem Geld pas­siert und wann die Goo­dies aus­ge­lie­fert werden.

Und den­ken Sie im­mer dar­an: Vor dem Pro­jekt ist nach dem Pro­jekt. Sei­en Sie also freund­lich zu Ih­rer Crowd, dann wird die­se Sie auch bei Ih­rem nächs­ten Pro­jekt unterstützen.

Un­se­re Lösung

Crow­di­fy

Crow­di­fy er­mög­licht Ih­nen Ihr Pro­jekt auf ei­ner Platt­form mit gros­sem Pu­bli­kum zu tei­len. Fin­den Sie hier Ihre Boos­ter, um Ihr Pro­jekt zu finanzieren.

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Im E‑Learning «Bi­lanz und Er­folgs­rech­nung» ler­nen Sie die wich­tigs­ten Punk­te über die Bi­lanz und die Er­folgs­rech­nung. Eig­nen Sie sich das theo­re­ti­sche Grund­wis­sen an und üben Sie das Ge­lern­te an­hand pra­xis­ori­en­tier­ter Übungen. 

Beim Auf­bau ei­nes Gas­tro­no­mie­be­triebs ha­ben meist das Be­triebs­kon­zept und die Stand­ort­su­che Prio­ri­tät. Gleich­zei­tig wer­den un­be­lieb­te­re The­men wie die Buch­hal­tung ver­nach­läs­sigt. Die Buch­hal­tung er­füllt zwei zen­tra­le Funk­tio­nen. Ei­ner­seits muss sie von Ge­set­zes we­gen ge­macht wer­den, an­de­rer­seits lie­fert sie wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen und Zah­len für die Be­triebs­füh­rung. Eine un­sau­be­re Buch­hal­tung in Ih­rem Re­stau­rant kann zu schwer­wie­gen­den Pro­ble­men mit der Steu­er­be­hör­de und zu fi­nan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten füh­ren . Um Pro­ble­me zu ver­mei­den, ist es wich­tig, be­reits zu Be­ginn der Selbst­stän­dig­keit die pas­sen­de Form der Buch­hal­tung für Sie und Ih­ren Be­trieb zu finden.

Buch­hal­tung im Gastronomiebetrieb

Buch­hal­tung ist ein um­gangs­sprach­li­cher Be­griff, rich­tig heisst es Rech­nungs­we­sen. In der Buch­hal­tung wer­den alle Ge­schäfts­vor­fäl­le er­fasst. Dazu ge­hört bei­spiels­wei­se das Be­zah­len von Rech­nun­gen und Löh­nen, das Ver­bu­chen von Ta­ges­ein­nah­men oder auch die Wert­ver­än­de­rung von An­la­gen und Mo­bi­li­en. Un­ab­hän­gig da­von, ob Sie die Buch­hal­tung selbst ma­chen oder an ei­nen Treu­hän­der wei­ter­ge­ben, ist es wich­tig, dass Sie die Zah­len und In­for­ma­tio­nen in Ih­rer Buch­hal­tung ver­ste­hen. Ihr Be­triebs­kon­zept kann noch so gut sein, wenn die Zah­len aber nicht stim­men, wird es frü­her oder spä­ter zur Schlies­sung Ih­res Be­triebs kommen.

Um die ge­setz­li­chen Richt­li­ni­en in der Schweiz ein­zu­hal­ten, wird in der Re­gel die dop­pel­te Buch­hal­tung ver­wen­det. Sie heisst so, weil bei je­dem Ge­schäfts­fall zwei Kon­ten be­trof­fen sind. So sieht man, wo­her das Geld kommt und wo­hin es geht. Das Rech­nungs­we­sen be­steht aus der Fi­nanz- und der Betriebsbuchhaltung:

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Die Fi­nanz­buch­hal­tung setzt sich aus der Bi­lanz und der Er­folgs­rech­nung zu­sam­men. Mit der Bi­lanz kön­nen Sie die Fra­ge be­ant­wor­ten, wie «reich» Sie sind. In der Bi­lanz lis­ten Sie das Ver­mö­gen (Ak­ti­ven) und das Ka­pi­tal (Pas­si­ven) der Fir­ma zu ei­nem be­stimm­ten Zeit­punkt auf. Die Er­folgs­rech­nung gibt Aus­kunft dar­über, wie­viel Ge­winn ihr Be­trieb er­zielt hat. Hier wer­den alle Auf­wän­de und Er­trä­ge er­fasst. Sind die Er­trä­ge grös­ser als die Auf­wän­de, dann hat Ihr Be­trieb ei­nen Ge­winn erzielt.

Die Fi­nanz­buch­hal­tung ba­siert heu­te auf Grund­bü­chern, dar­in wer­den die Ge­schäfts­fäl­le der wich­tigs­ten Zah­lungs­kon­ten auf­ge­führt. Je­der Ge­schäfts­fall wird ein­zeln ver­bucht. Ge­setz­lich vor­ge­ge­ben ist, dass Sie zwei Grund­bü­cher füh­ren. In ei­nem wer­den die Ge­schäfts­fäl­le mit Bar­geld und im an­de­ren die Ge­schäfts­fäl­le mit dem Bank­kon­to erfasst.

Buchhaltung erledigen

Be­triebs­buch­hal­tung

Die Be­triebs­buch­hal­tung baut auf der Fi­nanz­buch­hal­tung auf und be­steht aus der Kos­ten­rech­nung und den Ne­ben­be­rei­chen Bud­get, Fi­nanz­ana­ly­se und Kal­ku­la­ti­on. Der Kos­ten­rech­nung kön­nen Sie ent­neh­men, wel­che Kos­ten und Er­trä­ge an­fal­len. Mit dem Bud­get ver­su­chen Sie, die fi­nan­zi­el­le Ent­wick­lung des Be­triebs ein­zu­schät­zen und so die Zu­kunft des Be­triebs zu pla­nen. Mit der Fi­nanz­ana­ly­se neh­men Sie eine Be­ur­tei­lung des Be­triebs vor. Sie ver­su­chen da­mit die Fra­ge zu be­ant­wor­ten, wie der Be­trieb da­steht und wo all­fäl­li­ge Pro­ble­me lie­gen. Mit der Be­triebs­buch­hal­tung kön­nen Sie auch die Prei­se kalkulieren.

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Bei Ih­rem Gas­tro­no­mie­be­trieb wer­den di­ver­se Steu­ern fäl­lig. Die Un­ter­la­gen aus Ih­rer Buch­hal­tung sind auch die Grund­la­ge für die Be­hör­den, um die Steu­ern zu be­rech­nen. Ne­ben den Steu­ern, die Sie bei­spiels­wei­se auf Ver­mö­gen und Ge­winn be­zah­len, ist die Mehr­wert­steu­er für Gas­tro­no­mie­be­trie­be be­son­ders wichtig.

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Beim Jah­res­ab­schluss han­delt es sich um den Ab­schluss des kauf­män­ni­schen Ge­schäfts­jah­res. Da­bei wer­den die fi­nan­zi­el­le Lage des Be­triebs und da­mit sein Er­folg ermittelt.

Sie ha­ben un­ter­schied­li­che Op­tio­nen, um Ihre Buch­hal­tung ab­zu­wi­ckeln. Nach­fol­gend stel­len wir Ih­nen drei Va­ri­an­ten vor:

Mög­lich­keit 1: Die Buch­hal­tung selbst machen

Sie kön­nen die Buch­hal­tung selbst­stän­dig er­stel­len . Da­für müs­sen Sie sich in die­sem Be­trieb gut aus­ken­nen. Nur so kön­nen Sie eine sau­be­re Buch­hal­tung er­stel­len und die ge­setz­li­chen Vor­ga­ben er­fül­len.
Ei­ni­ge Teil­be­rei­che der Buch­hal­tung ha­ben wir in an­de­ren Gas­tro­pe­dia-Bei­trä­gen nä­her er­klärt und Vor­la­gen dazu er­stellt. Wenn Sie also die Buch­hal­tung selbst er­stel­len oder das The­ma ver­tie­fen möch­ten, emp­feh­len wir Ih­nen, Bei­trä­ge und Vor­la­gen zum Bud­get, der Preis­kal­ku­la­ti­on, der Mehr­wert­steu­er und der Lohn­buch­hal­tung an­zu­schau­en . Fol­gen­de Vor- und Nach­tei­le gibt es, wenn Sie die Buch­hal­tung selbst machen:

Vor­tei­le

Nach­tei­le

Be­ach­ten Sie, dass die­se Va­ri­an­te zwar kos­ten­güns­tig er­scheint, je­doch auch Ihre Zeit nicht kos­ten­los ist. Die Ar­beits­zeit, die für die Er­stel­lung ei­ner sau­be­ren Buch­hal­tung auf­ge­wen­det wer­den muss, könn­ten Sie auch in das Kern­ge­schäft investieren.

E‑Learning

Im E‑Learning «Bi­lanz und Er­folgs­rech­nung» ler­nen Sie die wich­tigs­ten Punk­te über die Bi­lanz und die Er­folgs­rech­nung. Eig­nen Sie sich das theo­re­ti­sche Grund­wis­sen an und üben Sie das Ge­lern­te an­hand pra­xis­ori­en­tier­ter Übungen. 

Mög­lich­keit 2: Online-Buchhaltung

Die Buch­hal­tung kön­nen Sie mit­hil­fe ei­ner On­line-Buch­hal­tungs­soft­ware er­stel­len. Oft­mals ist es mög­lich, dass Sie die Be­le­ge mit Ih­rem Smart­phone ein­scan­nen. Die Soft­ware er­kennt den Be­leg und ver­bucht die­sen au­to­ma­tisch. Auch Rech­nun­gen kön­nen Sie so scan­nen. Ach­ten Sie bei On­line-Buch­hal­tungs­pro­gram­men im­mer auch auf die Preis­bil­dung. Ei­ni­ge bie­ten ein kos­ten­lo­ses Kern­pro­gramm an, an­de­re An­bie­ter ver­lan­gen eine mo­nat­li­che Grund­ge­bühr. Auch be­züg­lich der An­zahl An­wen­de­rin­nen und Be­le­ge un­ter­schei­den sich die Anbieter.

Vor­tei­le

Nach­tei­le

bexio

bexio ver­folgt das Ziel, das per­fek­te Werk­zeug für die ge­sam­te KMU-Ad­mi­nis­tra­ti­on be­reit­zu­stel­len. Es ist eine ein­fa­che und ef­fi­zi­en­te Busi­ness­soft­ware, die Ih­nen mehr Zeit für Ihr Kern­ge­schäft lässt. Pro­fi­tie­ren Sie von 40% Ra­batt im ers­ten Jahr. De­tail­lier­te In­fos fin­den Sie über den Button.

Mög­lich­keit 3: Der Treu­hän­der über­nimmt die kom­plet­te Buchhaltung

Su­chen Sie sich ei­nen pas­sen­den Treu­hän­der, wenn Sie die gan­ze Buch­hal­tung ab­ge­ben möch­ten. Ach­ten Sie da­bei dar­auf, dass die­ser be­reits Er­fah­rung in der Gas­tro­no­mie mit­bringt und so be­reits die ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen kennt. Wäh­len Sie eine Treu­hän­de­rin, zu der Sie Ver­trau­en ha­ben und le­gen Sie Wert auf die Mit­glied­schaft bei Treu­hand Suisse.

Vor­tei­le

Nach­tei­le

Sie kön­nen auch nur ge­wis­se Be­rei­che der Buch­hal­tung ab­ge­ben. Spre­chen Sie mit Ih­rem ge­wähl­ten Treu­hän­der, um Un­ter­stüt­zung für be­stimm­te The­men zu er­hal­ten. Die ein­zel­nen Tei­le der Buch­hal­tung kön­nen di­rekt auf­ge­teilt und Be­stand­tei­le fix an Ih­ren Treu­hän­der über­ge­ben werden

TESMAG

Mit ih­rem Back­ground aus der Gas­tro­no­mie sind die Mit­ar­bei­ten­den von TESMAG die Ex­per­ten für Ihre Treuhandaufgaben.

Fa­zit

Sie ha­ben di­ver­se Mög­lich­kei­ten, um si­cher­zu­stel­len, dass die Buch­hal­tung in Ih­rem Be­trieb rei­bungs­los ab­läuft. Un­ab­hän­gig da­von, wel­che Va­ri­an­te Ih­nen zu­sagt, muss den­noch min­des­tens ein Grund­ver­ständ­nis der Buch­hal­tung vor­han­den sein. Nur so kön­nen Sie aus den Zah­len wich­ti­ge Schlüs­se für die Be­triebs­füh­rung zie­hen und lang­fris­tig für ei­nen flo­rie­ren­den Be­trieb sorgen.

Un­se­re Lösungen

Vor­la­ge Finanzanalyse

Mit der Vor­la­ge zur Fi­nanz­ana­ly­se kön­nen Sie die Bi­lanz- und Er­folgs­kenn­zah­len be­rech­nen und be­ur­tei­len las­sen. So wis­sen Sie, wo Ihr Be­trieb fi­nan­zi­ell steht. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 28.-

E‑Learning

Im E‑Learning «Bi­lanz und Er­folgs­rech­nung» ler­nen Sie die wich­tigs­ten Punk­te über die Bi­lanz und die Er­folgs­rech­nung. Eig­nen Sie sich das theo­re­ti­sche Grund­wis­sen an und üben Sie das Ge­lern­te an­hand pra­xis­ori­en­tier­ter Übungen. 

Vor­la­ge Mehr­wert­steu­er- abrechnung

Mit die­ser Vor­la­ge kön­nen Sie her­aus­fin­den, wel­che Meh­wert­steu­er­ab­rech­nungs­art zu Ih­rem Be­trieb passt und die ge­schul­de­te Mehr­wert­steu­er ein­fach be­rech­nen las­sen. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 18.-

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Frau macht sich Gedanken, welche Rechtsform sie für ihren neuen Gastrobetrieb wählen soll

Ein­zel­fir­ma oder GmbH? — Rechts­form in der Gastronomie 

Oft ste­hen Sie als an­ge­hen­de Gas­tro­no­min vor dem Ent­scheid, wel­che Rechts­form Sie bei der Grün­dung Ih­res Re­stau­rants wäh­len sol­len. Soll es ein Ein­zel­un­ter­neh­men, eine GmbH oder doch eine Ak­ti­en­ge­sell­schaft wer­den? Die Rechts­form hat Aus­wir­kun­gen auf die Grün­dungs­kos­ten, Haf­tung, Be­trei­bung, Steu­ern und vie­les mehr.

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Die Finanzierung eines Restaurants ist eine grosse Herausforderung

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Die Fi­nan­zie­rung ist in der Gas­tro­no­mie eine gros­se Her­aus­for­de­rung. Ohne Start­ka­pi­tal ist es sehr schwer, ein Re­stau­rant oder eine Bar zu eröffnen.
Wir zei­gen Ih­nen, wo bei der Er­öff­nung ei­nes Re­stau­rants Kos­ten an­fal­len und stel­len neun Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten vor.

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Verschiedene Programme unterstützen bei der Erstellung der Schichtplanung

Schicht­pla­nung im Gastgewerbe 

Als Ge­schäfts­füh­re­rin ken­nen Sie dies be­stimmt. Der Dienst­plan für das Re­stau­rant ist er­stellt und kurz dar­auf kommt ein Mit­ar­bei­ter und will ei­nen Tag frei neh­men. Oder eine Mit­ar­bei­te­rin fällt krank­heits­be­dingt aus und schon ist der müh­sam er­ar­bei­te­te Ar­beits­plan hin­fäl­lig. Ins­be­son­de­re in der Gas­tro­no­mie wird von den Per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen viel er­war­tet. Der fol­gen­de Ar­ti­kel bie­tet ei­nen Über­blick über die­se ver­schie­de­nen Aspek­te und die Mög­lich­kei­ten zur Er­stel­lung ei­nes Arbeitsplans. 

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Vor­la­ge Bud­get Gastronomie

Die­se Ex­cel-Vor­la­ge hilft Ih­nen, ein Bud­get für Ih­ren Gas­tro­no­mie­be­trieb zu er­stel­len. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 28.-

Wo ent­ste­hen Kosten?

Bei der Er­öff­nung ei­nes Gas­tro­no­mie­be­triebs sind Sie ab dem ers­ten Tag mit der Fi­nan­zie­rung kon­fron­tiert. Die Über­nah­me des In­ven­tars, be­son­ders ei­ner gu­ten Kü­che, kann rasch ei­ni­ge hun­dert­tau­send Fran­ken kos­ten. Oft sind in den In­ven­tar­prei­sen auch Schlüs­sel­gel­der ent­hal­ten. Hin­zu kom­men Kos­ten für Um­bau­ten, Er­satz­an­schaf­fun­gen und die Mo­der­ni­sie­rung des Betriebs.

Die­se In­ves­ti­tio­nen soll­ten gut ge­plant wer­den, loh­nen sich aber. Ma­chen Sie nicht den Feh­ler, ei­nen ma­ro­den Be­trieb ohne Auf­fri­schung wei­ter­zu­füh­ren. Die Gäs­te soll­ten mer­ken, dass mit ei­ner neu­en Be­triebs­in­ha­be­rin auch ein fri­scher Wind durch den Be­trieb weht.

Selbst wenn es sich um ei­nen ein­fa­chen Be­trieb han­delt, brau­chen Sie ein ge­wis­ses Start­ka­pi­tal, um die Start­pha­se über­brü­cken zu kön­nen. Ha­ben Sie das nicht, kann es pas­sie­ren, dass Sie Kon­kurs ge­hen, be­vor Sie über­haupt rich­tig aus­pro­bie­ren konn­ten, ob ihr Kon­zept funk­tio­niert. Als Faust­re­gel gilt, dass Sie min­des­tens 3 Mo­na­te ohne Um­satz und min­des­tens 6 Mo­na­te mit sehr we­nig Um­satz über die Run­den kom­men soll­ten. Bud­ge­tie­ren Sie die­se Zeit dar­um gross­zü­gig und be­sor­gen Sie sich ge­nü­gend Startkapital.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Restaurant zu finanzieren

Wel­che Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten gibt es?

Nun ha­ben die we­nigs­ten Grün­de­rin­nen ein­fach so ge­nü­gend Geld auf der ho­hen Kan­te. Wel­che Mög­lich­kei­ten ha­ben Sie also, um die Er­öff­nung ei­nes Re­stau­rants oder ei­nes an­de­ren Gas­tro­no­mie­be­trieb zu finanzieren?

1. Bank­kre­dit (Kon­to­kor­rent­kre­dit)

Als Ers­tes kommt den meis­ten Grün­dern ein Bank­kre­dit in den Sinn. Tat­säch­lich sind in der Schweiz etwa ein Drit­tel der Re­stau­rant- und Ho­tel­be­trie­be durch Ban­ken fi­nan­ziert. Es han­delt sich da­bei aber vor al­lem um Hy­po­the­ken und Bank­kre­di­te von grös­se­ren Betrieben.

Bei klei­ne­ren und mitt­le­ren Gas­tro­no­mie­be­trie­ben sind die Chan­cen für ei­nen klas­si­schen Ge­schäfts­kre­dit nicht be­son­ders hoch, da die Ban­ken bei der Fi­nan­zie­rung von Gas­tro­no­mie­pro­jek­ten sehr vor­sich­tig sind.

Ein über­zeu­gen­der Busi­ness­plan bzw. ein gu­tes Be­triebs­kon­zept ist dar­um un­er­läss­lich. Die Bank wird nicht nur Ihr Pro­jekt be­ur­tei­len, son­dern sie ist dar­an in­ter­es­siert, dass Sie Ihre Zin­sen zah­len und das Geld zu­rück­zah­len. Um das be­ur­tei­len zu kön­nen, wird die Bank Ihr Pro­jekt und vor al­lem auch Sie per­sön­lich oder Ihr Grün­der­team nach ver­schie­de­nen Kri­te­ri­en ein­schät­zen. Hier ste­hen Ihre Chan­cen am bes­ten, wenn Sie be­ruf­lich schon er­folg­reich wa­ren und auf­zei­gen kön­nen, wes­halb Sie auch die­ses Pro­jekt meis­tern werden.

2. Klein­kre­dit (Pri­vat­kre­dit)

Wenn Sie eine Ein­zel­fir­ma grün­den, kön­nen Sie ei­nen Pri­vat­kre­dit auf­neh­men. Hier wer­den die Ban­ken gross­zü­gi­ger sein, da Sie per­sön­lich mit Ih­rem gan­zen Ver­mö­gen (inkl. Haus, Lie­gen­schaf­ten, etc.) haf­ten. Gleich­zei­tig steigt für Sie das Ri­si­ko, da Sie bei ei­nem Kon­kurs viel mehr ver­lie­ren kön­nen. Ein­zel­ne Ban­ken bie­ten auch spe­zi­fi­sche Klein­kre­di­te für In­ha­ber von Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten oder GmbH’s an.

Die Zin­sen sind bei Klein­kre­di­ten viel hö­her als bei Kon­to­kor­rent­kre­di­ten. Da­her sind Klein­kre­di­te für Be­triebs­grün­dun­gen nicht ge­eig­net. Las­sen Sie die Fin­ger von sol­chen Krediten!

3. Lea­sing

Lea­sing be­deu­tet, dass Sie ein Fahr­zeug oder ein an­de­res In­ves­ti­ti­ons­ob­jek­te (z.B. eine Kaf­fee­ma­schi­ne) nicht di­rekt be­zah­len, son­dern in Ra­ten über die Jah­re ab­be­zah­len. Lea­sen ist grund­sätz­lich eine gute Mög­lich­keit, um we­ni­ger Start­ka­pi­tal ein­set­zen zu müs­sen. Die Lea­sing­ra­ten sind oft ver­gleichs­wei­se tief.

Den­ken sind je­doch dar­an, dass Ihr Bud­get durch Lea­sing­ra­ten be­las­tet wird und lea­sen sie nur so viel, wie Sie sich leis­ten kön­nen. Le­sen Sie den Lea­sing­ver­trag ge­nau durch und klä­ren Sie ab, un­ter wel­chen Be­din­gun­gen Sie aus dem Ver­trag aus­stei­gen kön­nen, was pas­siert, wenn das Lea­sing­ob­jekt be­schä­digt wird.

4. Dar­le­hen von Lieferanten

Man­che Lie­fe­ran­ten ge­wäh­ren Kre­di­te für ihre Kun­den. Am be­kann­tes­ten sind Dar­le­hen von Braue­rei­en, die im Ge­gen­zug ver­lan­gen, dass ihr Bier ver­kauft wird. Wäh­rend frü­her Geld aus­be­zahlt wur­de, wer­den heu­te vor al­lem Dar­le­hen für Aus­schank­an­la­gen oder eine Bar­the­ke gewährt.

Vie­le Gas­tro­no­men könn­ten sich ohne Bier­lie­fer­ver­trag nie­mals eine Aus­schank­an­la­ge leis­ten. Wenn die Bier­mar­ke zu Ih­rem Be­trieb passt, ist da­ge­gen nichts ein­zu­wen­den. Sei­en Sie je­doch vor­sich­tig mit fi­xen Ab­nah­me­prei­sen und Min­dest­kon­tin­gen­ten, die Sie ver­kau­fen müssen.

Auch an­de­re Lie­fe­ran­ten kön­nen Dar­le­hen ver­ge­ben, wenn Sie ihr Pro­dukt ver­kau­fen. Ver­brei­tet sind Dar­le­hen von Fleisch­pro­du­zen­ten bei Kebabimbissen.

5. Wer­bung und Ver­kaufs­för­de­rung für Produkte

Wenn Sie sich be­reit er­klä­ren, in Ih­rem Be­trieb be­stimm­te Pro­duk­te zu be­wer­ben, so kön­nen Sie Ver­gü­tun­gen oder Ver­güns­ti­gun­gen er­hal­ten. Über­le­gen Sie auch hier, wel­che Mar­ken zu Ih­rem Be­trieb und Ih­ren Gäs­ten pas­sen und kon­tak­tie­ren Sie die ent­spre­chen­den Fir­men. Sie kön­nen zum Bei­spiel eine kan­to­na­le Meis­ter­schaft im Cock­tail­mi­xen or­ga­ni­sie­ren und sich von ei­nem Spi­ri­tuo­sen­her­stel­ler spon­sern las­sen. Oder Sie ver­kau­fen die Wei­ne der lo­ka­len Wein­hand­lung di­rekt im Be­trieb und er­hal­ten da­für bes­se­re Prei­se. Von den gros­sen Gas­tro­no­mie­lie­fe­ran­ten er­hal­ten Sie in der Re­gel kos­ten­lo­se Wer­be­ma­te­ria­li­en wie Son­nen­schir­me, Ge­trän­ke­kar­ten, Glä­ser, Ge­trän­ke­au­to­ma­ten, Tisch­sets, Ba­ru­ten­si­li­en etc. Hier soll­ten Sie vor­sich­tig sein und nur Din­ge ver­wen­den, die zum Be­trieb pas­sen. An­sons­ten wird der Be­trieb ab­ge­wer­tet und al­les wirkt billig.

6. Freun­de und Verwandte

Sehr vie­le Be­triebs­grün­der er­hal­ten Geld von Freun­den und Ver­wand­ten. Als klei­ner Be­trieb kommt man oft nicht um die­se Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­keit her­um. Sei­en Sie sich aber be­wusst, dass da­durch Freund­schaf­ten und Fa­mi­li­en zer­stört wer­den kön­nen. Ma­chen Sie kei­ne gros­sen Ver­spre­chun­gen und zei­gen Sie von An­fang ge­nau auf, wo­für Sie das Geld ver­wen­den und wel­che Sze­na­ri­en es gibt (er­folg­reich, knapp er­folg­reich, nicht erfolgreich). 

7. In­ves­to­ren

Es ist mög­lich, dass Sie Pri­vat­per­so­nen oder Fir­men fin­den, die be­reit sind, in Ih­ren Be­trieb zu in­ves­tie­ren. Be­son­ders wahr­schein­lich ist es nicht, denn die Ri­si­ken in der Gas­tro­no­mie sind hoch und die Mar­gen tief.

Er­folg­ver­spre­chend kön­nen Part­ner­fir­men sein, die von ei­nem gu­ten Gas­tro­no­mie­be­trieb pro­fi­tie­ren, wie zum Bei­spiel eine Berg­bahn für ei­nen Be­trieb im Wandergebiet.

8. Ge­mein­den, Quartiervereinigungen

Im­mer häu­fi­ger sind Ge­mein­den be­reit, ei­nen Be­trieb zu fi­nan­zie­ren, da er sonst ver­schwin­den wür­de. In eine sol­che Fi­nan­zie­rung ist meist die Haus­be­sit­ze­rin in­vol­viert, es wird eine Ge­nos­sen­schaft oder eine Ak­ti­en­ge­sell­schaft ge­grün­det und dann ein ge­eig­ne­ter Mie­ter gesucht.

Je nach Stand­ort des Be­triebs, lohnt es sich, die Fi­nan­zie­rung über eine Quar­tier­ver­ei­ni­gung zu prü­fen. Quar­tier­be­woh­ner ha­ben ein In­ter­es­se dar­an, ei­nen gu­ten Gas­tro­no­mie­be­trieb zu er­hal­ten und sind manch­mal be­reit, An­tei­le ei­ner Ge­nos­sen­schaft oder Ak­ti­en ei­ner Be­triebs­ge­sell­schaft zu kau­fen. Als Ge­gen­wert dür­fen Sie zum Bei­spiel ein­mal pro Jahr kos­ten­los es­sen kommen.

Ma­chen Sie sich dar­auf ge­fasst, dass Per­so­nen, die den Be­trieb mit­fi­nan­zie­ren auch ger­ne mit­re­den. Sie kön­nen nicht mehr so viel selbst be­stim­men, wie wenn Sie den Be­trieb aus ei­ge­nen Mit­teln finanzieren.

9. Crowd­fun­ding (Schwarm­fi­nan­zie­rung)

Crowd­fun­ding be­deu­tet, dass Sie Ihr Pro­jekt auf ei­ner Web­sei­te aus­schrei­ben in­klu­si­ve Be­trag, den Sie be­nö­ti­gen. Die Be­su­cher der Web­sei­te kön­nen in Ihr Pro­jekt in­ves­tie­ren und er­hal­ten eine Ge­gen­leis­tung, falls das Pro­jekt er­folg­reich ist. Das Geld er­hal­ten Sie nur, falls der vol­le Be­trag zu­stan­de kommt, an­sons­ten ver­fällt der Be­trag und wird den In­ves­to­ren zurückerstattet.

Der Vor­teil von Crowd­fun­ding ist, dass vie­le Klein­in­ves­to­ren mit­ma­chen kön­nen, wo­durch schluss­end­lich grös­se­re Be­trä­ge zu­sam­men­kom­men. Crowd­fun­ding funk­tio­niert nur, wenn sich die In­ves­to­ren mit Ih­rem Pro­jekt iden­ti­fi­zie­ren kön­nen. Ma­chen Sie dar­um ihr Pro­jekt spe­zi­ell und in­ter­es­sant (z. B. das ers­te ve­ga­ne Gour­met­re­stau­rant, die Sa­nie­rung ei­nes alt­ein­ge­ses­se­nen Be­trie­bes mit gros­ser Ge­schich­te, eine neue Früh­stücks­bar am Bahn­hof, usw.).

Finanzieren Sie Ihren Gastronomiebetrieb mit Crowdfunding

Zu­sätz­lich müs­sen Sie den In­ves­to­ren eine Ge­gen­leis­tung bie­ten kön­nen. Im Gast­ge­wer­be ist dies mit Getränke‑, Es­sens- oder Über­nach­tungs­gut­schei­nen re­la­tiv einfach.

Aber Ach­tung: Nur ganz we­ni­ge Crowd­fun­ding­pro­jek­te neh­men wirk­lich viel Geld ein. Be­reits Fr. 30’000.- ist ein gros­ser Er­folg. Dar­um wird Crowd­fun­ding auch zu­neh­mend als Mar­ke­ting­ka­nal und nicht als Fi­nan­zie­rungs­quel­le ge­nutzt. Denn wer Ih­nen beim Crowd­fun­ding be­reits Geld ge­ge­ben hat, kommt nach der Er­öff­nung si­cher ein­mal vorbei.

Crow­di­fy

Crow­di­fy er­mög­licht Ih­nen Ihr Pro­jekt auf ei­ner Platt­form mit gros­sem Pu­bli­kum zu tei­len. Fin­den Sie hier Ihre Boos­ter, um Ihr Pro­jekt zu finanzieren.

We­ma­keit

We­ma­keit er­mög­licht Ih­nen Ihr Pro­jekt mit ei­nem gros­sen Pu­bli­kum zu tei­len und es durch vie­le Un­ter­stüt­zer zu finanzieren. 

Fa­zit

Die Fi­nan­zie­rung ist bei der Über­nah­me oder Grün­dung ei­nes Gas­tro­no­mie­be­triebs ein schwie­ri­ges Un­ter­fan­gen. Ban­ken und In­ves­to­ren sind zu­rück­hal­tend, da die Ren­di­ten in der gan­zen Bran­che klein sind. Gel­der aus der ei­ge­nen Pen­si­ons­kas­se und Kre­di­te von Freun­den und Ver­wand­ten sind zu­dem hei­kel, da bei ei­nem Kon­kurs Pro­ble­me in Ih­rem Pri­vat­le­ben ent­ste­hen können.

Sei­en Sie dar­um krea­tiv und of­fen für neue Fi­nan­zie­rungs­quel­len. Und hal­ten Sie die Kos­ten tief, dann brau­chen Sie auch we­ni­ger Kredite.

Un­se­re Lösungen

Vor­la­ge Bud­get Gastronomie

Die­se Ex­cel-Vor­la­ge hilft Ih­nen, ein Bud­get für Ih­ren Gas­tro­no­mie­be­trieb zu er­stel­len. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 28.-

Be­ra­tung Finanzierung

Wün­schen Sie eine Be­ra­tung zur Fi­nan­zie­rung Ih­res Gas­tro­no­mie­be­triebs? Un­se­re Part­ner ist auf die Be­ra­tung von Klein­un­ter­neh­men spe­zia­li­siert und hat star­ken Be­zug zur Gas­tro­no­mie und zu wirt­schaft­li­chen Themen.

Vor­la­ge Finanzanalyse

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In zehn Schrit­ten er­folg­reich Crowdfunden 

Eine Mög­lich­keit zur Fi­nan­zie­rung Ih­res Gas­tro­no­mie­be­triebs ist das Crowd­fun­ding, auch Schwarm­fi­nan­zie­rung ge­nannt. Sie schaf­fen bei der Aus­schrei­bung Ih­res Pro­jekts nicht nur eine Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­keit, son­dern auch ein Mar­ke­ting­in­stru­ment, um Ihr Pro­jekt be­kannt zu ma­chen. In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ih­nen, wie Sie in zehn Schrit­ten Ihr Pro­jekt er­folg­reich crowdfunden.

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Schlüsselgeld bezahlt ein Neumieter für die Übernahme eines Mitvertrags in der Gastronomie

Schlüs­sel­geld: Ach­tung vor über­teu­er­ter Inventarübernahme 

Das so­ge­nann­te Schlüs­sel­geld, also der Be­trag, den ein Neu­mie­ter be­zah­len muss, da­mit er ei­nen be­stehen­den Miet­ver­trag über­neh­men kann, er­lebt ei­nen re­gel­rech­ten Boom. Ge­wief­te Immobilien­händler ha­ben das Ein­kas­sie­ren von über­höh­ten Schlüs­­sel- oder Ab­lö­se­gel­dern zum Geschäfts­modell ent­wi­ckelt. Da die­se Gel­der meist nicht of­fen de­kla­riert, son­dern in über­ris­se­nen Inventar­preisen ver­steckt sind, ist ohne pro­fes­sio­nel­le Inventar­schätzung schwie­rig zu eru­ie­ren, wie hoch das ef­fek­ti­ve Ab­lö­se­geld ist.

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Leasing kann sich für eine Küche lohnen
Wie soll ich die gan­ze Küchen­ausstattung für mein neu­es Re­stau­rant be­zah­len? Wie kom­me ich zu ei­ner gu­ten aber güns­ti­gen Ein­rich­tung in der Gas­tro­no­mie? Ich brau­che für mei­nen Lie­fer­dienst ein Auto, ver­die­ne aber noch nichts. Was ma­che ich jetzt? Bei sol­chen Pro­ble­men kann Lea­sing Ab­hil­fe schaf­fen — so­fern es rich­tig ge­macht wird. 

Vor­la­ge Finanzanalyse

Mit der Vor­la­ge zur Fi­nanz­ana­ly­se kön­nen Sie die Bi­lanz- und Er­folgs­kenn­zah­len be­rech­nen und be­ur­tei­len las­sen. So wis­sen Sie, wo Ihr Be­trieb fi­nan­zi­ell steht. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 28.-

Was ist Lea­sing – und was bringt es mei­nem Unternehmen? 

Für vie­le Gas­tro­no­men er­scheint der Lea­sing­ver­trag als op­ti­ma­le Lö­sung für sol­che Geld­pro­ble­me. Beim Lea­sing wird kein Start­ka­pi­tal be­nö­tigt (be­son­ders bei der Grün­dung in­ter­es­sant), man be­sitzt das neu­es­te Mo­dell, die Li­qui­di­tät (Bar­geld) wird ge­schont und zu gu­ter Letzt hat man steu­er­li­che Vor­tei­le, da we­ni­ger Ver­mö­gen in der Fir­ma steckt.

Ty­pi­sche Lea­sing­ob­jek­te in der Gas­tro­no­mie sind: Piz­za­öfen, Kaf­fee­ma­schi­ne, Frit­teu­se, Kom­bi­dämp­fer, kom­plet­te Kü­chen, Spül­ma­schi­ne, Kühl­mo­bil, Lieferauto

Der Lea­sing­ver­trag

Doch was ver­birgt sich wirk­lich hin­ter die­sem an­schei­nend nur vor­teils­brin­gen­den Leasingvertrag?

Der Lea­sing­ver­trag stellt ei­nen Ver­trag dar, in wel­chem eine Par­tei (Leasinggeber/in) der an­de­ren Par­tei (Leasingnehmer/in) auf eine fest be­stimm­te Zeit hin ge­gen Ent­gelt ein Lea­sing­ob­jekt (Fahr­zeug, Kaf­fee­ma­schi­ne, sons­ti­ge Kü­chen­ein­rich­tun­gen etc.) zum Ge­brauch und zur Nut­zung überlässt.

Von den oben ge­nann­ten Vor­tei­len des Lea­sing­ver­tra­ges ab­ge­se­hen, birgt Lea­sing auch ei­ni­ge, nicht be­den­ken­lo­se Nach­tei­le. Die­se wer­den ger­ne in die kaum ge­le­se­nen all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) gekleidet.

Die ver­brei­tets­ten Tü­cken des Lea­sing­ver­trags in der Gas­tro­no­mie sind:

  • Mehr­kos­ten bei Kün­di­gung
    Ein Lea­sing­ver­tag kann je­der­zeit ge­kün­digt wer­den. Ver­schwie­gen wird je­doch, dass bei ei­nem früh­zei­ti­gen Aus­stieg die Lea­sing­ra­ten neu auf die­se Ver­trags­dau­er be­rech­net wer­den. Dies kann zu er­heb­li­chen Mehr­kos­ten füh­ren. Das hat zur Fol­ge, dass Sie am Schluss eine saf­ti­ge Rech­nung er­hal­ten, weil Sie den Lea­sing­ge­gen­stand zu früh zu­rück­ge­ge­ben haben.
  • Kein Ei­gen­tum am Lea­sing­ge­gen­stand
    Der Lea­sing­ge­gen­stand ge­hört nicht Ih­nen, son­dern im­mer noch der Lea­sing­ge­sell­schaft. Sie kön­nen des­halb mit dem Lea­sing­ge­gen­stand nicht ma­chen, was Sie wol­len. Zu­dem ha­ben Sie kein Recht zum Er­werb, aus­ser es wird zu Be­ginn fest­ge­hal­ten. Aber Ach­tung: In ei­nem Lea­sing­ver­trag sind Sie für den Un­ter­halt des Lea­sing­ge­gen­stan­des ver­ant­wort­lich, was be­deu­tet, dass Sie die not­wen­di­gen Re­pa­ra­tu­ren vor­neh­men müssen.
  • Weg­be­din­gung der Haf­tung
    Meis­tens schliesst der Lea­sing­ge­ber die Sach­män­gel­haf­tung für die Qua­li­tät des Lea­sing­ob­jekts aus. Das heisst, dass er nicht für ei­nen de­fek­ten Lea­sing­ge­gen­stand oder für zu­ge­si­cher­te Ei­gen­schaf­ten haf­tet. Folg­lich muss der Lea­sing­neh­mer mit dem Lie­fe­ran­ten über das Pro­dukt ver­han­deln. Dies ist müh­sam und oft auch nicht erfolgreich.
  • Sie tra­gen die Ge­fahr des Lea­sing­ge­gen­stan­des
    Der Lea­sing­neh­mer trägt die Ge­fahr des zu­fäl­li­gen Un­ter­gan­ges des Lea­sing­ge­gen­stan­des. Da­mit ist ge­meint, dass der Lea­sing­neh­mer selbst für den Scha­den auf­kom­men muss, auch wenn er nicht ver­ant­wort­lich da­für ist, dass der Lea­sing­ge­gen­stand zer­stört wur­de oder nicht mehr funk­tio­niert, wie bei­spiels­wei­se durch Blitz­schlag oder Über­schwem­mung. Zu­dem muss er auch die Lea­sing­ra­ten wei­ter­be­zah­len bei Nicht­nut­zung oder Un­ter­gang der Sa­che. Des­halb ist er fak­tisch ge­zwun­gen, den Ge­gen­stand zu versichern.

Tipps zum Leasingvertrag

Über­le­gen Sie sich dar­um, ob ein Lea­sing­ver­trag wirk­lich das Rich­ti­ge für Ihre Si­tua­ti­on ist. Be­ach­ten Sie zu­dem die fol­gen­den Tipps, da­mit Sie kei­ne un­er­war­te­ten Über­ra­schun­gen er­le­ben und sich nicht in fi­nan­zi­el­le Pro­ble­me bewegen.

  • Er­kun­di­gen Sie sich über die Höhe der Lea­sing­ra­ten. Was ge­schieht bei vor­zei­ti­ger Ver­trags­auf­lö­sung? Wie wird die Höhe der Rate angepasst?
  • Ver­glei­chen Sie ver­schie­de­ne An­ge­bo­te miteinander.
  • Sei­en Sie sich be­wusst, dass Lea­sing-Wer­bung aus­schliess­lich die Vor­tei­le aufzeigt.
  • Las­sen Sie sich von den tie­fen mo­nat­li­chen Ra­ten nicht in die Irre füh­ren. Ver­lan­gen Sie die Of­fen­le­gung der ef­fek­ti­ven Kosten.
  • Stel­len Sie si­cher, dass Sie ge­nü­gend Geld zur Sei­te ge­legt ha­ben und die Kos­ten bud­ge­tie­ren. Wer die Ra­ten­zah­lun­gen nicht mehr tä­ti­gen kann, der kann auch die Aus­steigs­kos­ten nicht mehr verkraften.
  • Ein Lea­sing­ver­trag darf nur un­ter­schrie­ben wer­den, wenn Sie sich Ih­rer fi­nan­zi­el­len Si­tua­ti­on be­wusst sind. Ana­ly­sie­ren Sie Ihre fi­nan­zi­el­le Si­tua­ti­on an­hand un­se­rer Finanzanalyse.
  • Las­sen Sie bei der Rück­ga­be die Schluss­ab­rech­nung der Lea­sing­ge­sell­schaft kontrollieren.
  • Ins­be­son­de­re Ge­gen­stän­de, die teu­er sind und auf dem neus­ten Stand sein soll­ten, kön­nen für Lea­sing in Fra­gen kommen.

Un­se­re Lösung

Vor­la­ge Finanzanalyse

Mit der Vor­la­ge zur Fi­nanz­ana­ly­se kön­nen Sie die Bi­lanz- und Er­folgs­kenn­zah­len be­rech­nen und be­ur­tei­len las­sen. So wis­sen Sie, wo Ihr Be­trieb fi­nan­zi­ell steht. Ex­cel-Do­ku­ment mit 2 Ta­bel­len und An­lei­tung — Preis Fr. 28.-

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