![Der Wirt entscheidet ob Hunde ins Restaurant dürfen](https://gastropedia.ch/wp-content/uploads/Rechtliche-Auflagen056-scaled-1200x750.jpg)
Hunde im Restaurant — Der Wirt entscheidet
Beim Thema Hunde in der Gastronomie spalten sich die Geister. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Hunde im öffentlich zugänglichen Restaurantteil verbietet. Die Entscheidung, ob Vierbeiner mitgebracht werden dürfen, obliegt gänzlich dem Wirt. Es lohnt sich, Ihr Betriebskonzept nach der gewählten Nische auszurichten – hundefreundlich oder Hunde verboten – und Ihre Marketingaktivitäten entsprechend anzupassen.