Wir­te­pa­tent

Wer in der Schweiz ei­nen Gas­tro­no­mie­be­trieb füh­ren will, braucht in den meis­ten Fäl­len ein Wir­te­pa­tent. Auf­grund der kan­to­nal ge­re­gel­ten Gast­ge­wer­be­ge­set­ze wird je nach Kan­ton und Be­triebs­art ein mehr oder we­ni­ger auf­wän­di­ger Fä­hig­keits­aus­weis (Wir­te­pa­tent) zur Füh­rung ei­nes Gas­tro­no­mie­be­trie­bes verlangt.

Das Wir­te­pa­tent be­nö­ti­gen Sie, um eine Be­triebs­be­wil­li­gung für Ihr Lo­kal zu er hal­ten. Er­kun­di­gen Sie sich früh­zei­tig, wann Sie den Fä­hig­keits­aus­weis be­nö­ti­gen und stim­men Sie das Er­öff­nungs­da­tum Ih­res Re­stau­rants oder Im­bis­ses dar­auf ab. In ei­ni­gen Kan­to­nen ist es mög­lich ei­nen Be­trieb mit ei­ner pro­vi­so­ri­schen Be­triebs­be­wil­li­gung zu er­öff­nen und den Fä­hig­keits­aus­weis für eine de­fi­ni­ti­ve Be­triebs­be­wil­li­gung nach­zu­rei­chen. Die Be­wil­li­gungs­be­hör­den dür­fen selbst be­stim­men, ob Sie eine pro­vi­so­ri­sche Be­wil­li­gung er­tei­len oder nicht. Es lohnt sich des­halb, dies früh­zei­tig abzuklären.

Über­le­gen Sie sich bei die­ser Ge­le­gen­heit auch, ob Ih­nen noch Wis­sen zur Er­öff­nung oder Füh­rung fehlt und in­for­mie­ren Sie sich