- Notwendigkeit und Zeitpunkt eines Wirtepatents abklären
- evtl. provisorische Betriebsbewilligung beantragen
- je nach Kanton einen Fähigkeitsausweis für Gastronomie machen
- Wissensressourcen abklären und allfällige Aus- und Weiterbildungen in der Gastronomie planen
Wer in der Schweiz einen Gastronomiebetrieb führen will, braucht in den meisten Fällen ein Wirtepatent. Aufgrund der kantonal geregelten Gastgewerbegesetze wird je nach Kanton und Betriebsart ein mehr oder weniger aufwändiger Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) zur Führung eines Gastronomiebetriebes verlangt.
Das Wirtepatent benötigen Sie, um eine Betriebsbewilligung für Ihr Lokal zu er halten. Erkundigen Sie sich frühzeitig, wann Sie den Fähigkeitsausweis benötigen und stimmen Sie das Eröffnungsdatum Ihres Restaurants oder Imbisses darauf ab. In einigen Kantonen ist es möglich einen Betrieb mit einer provisorischen Betriebsbewilligung zu eröffnen und den Fähigkeitsausweis für eine definitive Betriebsbewilligung nachzureichen. Die Bewilligungsbehörden dürfen selbst bestimmen, ob Sie eine provisorische Bewilligung erteilen oder nicht. Es lohnt sich deshalb, dies frühzeitig abzuklären.
Überlegen Sie sich bei dieser Gelegenheit auch, ob Ihnen noch Wissen zur Eröffnung oder Führung fehlt und informieren Sie sich