- Notwendigkeit und Zeitpunkt eines Wirtepatents abklären
- evtl. provisorische Betriebsbewilligung beantragen
- je nach Kanton einen Fähigkeitsausweis für Gastronomie machen
- Wissensressourcen abklären und allfällige Aus- und Weiterbildungen in der Gastronomie planen
Aufgrund der kantonal geregelten Gastgewerbegesetze wird je nach Kanton ein mehr oder weniger aufwändiger Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) zur Führung eines Gastronomiebetriebes verlangt.
Erkundigen Sie sich frühzeitig, wann Sie den Fähigkeitsausweis benötigen und stimmen Sie das Eröffnungsdatum Ihres Restaurants oder Imbisses darauf ab. In einigen Kantonen ist es möglich einen Betrieb mit einer provisorischen Betriebsbewilligung zu eröffnen und den Fähigkeitsausweis nachzureichen für eine definitive Betriebsbewilligung. Die Bewilligungsbehörden dürfen dies selbst bestimmen, deshalb lohnt es sich, dies frühzeitig abzuklären.
Überlegen Sie sich bei dieser Gelegenheit auch, ob Ihnen noch Wissen zur Eröffnung oder Führung fehlt und informieren Sie sich über Aus- und Weiterbildungen in der Gastronomie. Vor allem als Quereinsteiger/in kann es sinnvoll sein, sich zusätzliches Wissen anzueignen.
Grundsätzlich ist es auch möglich die Betriebsbewilligung über eine Angestellte, beispielsweise Ihre Köchin, laufen zu lassen. Allerdings ist diese Person dann verantwortlich, dass der Betrieb ordnungsgemäss geführt wird und muss zu den Hauptöffnungszeiten anwesend sein. Sie machen sich zudem stark von dieser Person abhängig. Sollte die Köchin beispielsweise kündigen, dann müssen Sie schnell einen Ersatz für die Köchin und die Betriebsbewilligung finden, deshalb empfiehlt es sich, das Wirtepatent selbst zu machen.
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Wirtepatent Schweiz
Der Wirtefernkurs Schweiz der Schweizer Gastronomiefernschule bereitet Sie flexibel und günstig auf die Prüfungsmodule für das G1 vor. Weitere Informationen zu den Wirtefernkursen finden Sie auf der Webseite der Schweizer Gastronomiefernschule.

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Gründerpfad zum eigenen Gastrobetrieb
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