- kantonales Gastgewerberecht durchlesen, Unklarheiten abklären
- Rauchergesetze, Bauvorschriften und Brandschutzvorschriften der Gemeinde einhalten
- spezifische rechtliche Auflagen prüfen
- Hygienekonzept und Selbstkontrollekonzept erstellen
Das Gastgewerberecht ist in der Schweiz kantonal geregelt. Investieren Sie genügend Zeit in die Abklärungen aller rechtlichen Auflagen (Zonenplan, Lärmschutz, Alkoholausschank etc.), sie macht sich bei der Betriebseröffnung und ‑führung bezahlt. Erkundigen Sie sich beispielsweise bei Ihrer Gemeinde nach den geltenden Rauchergesetzen, den Bauvorschriften und den Brandschutzvorschriften. Vergessen Sie dabei nicht, je nach Betriebskonzept, sich auch nach den Vorgaben bezüglich des Alkoholausschanks für Ihre Bar oder Restaurant zu erkundigen.
Zudem müssen Sie in jedem Fall ein Hygienekonzept und ein Selbstkontrollekonzept (HACCP-Konzept) erstellen. Je nach Betriebsart sind dies aufwändige Aufgaben, die frühzeitig angegangen werden müssen.
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Vorlage Selbstkontrollkonzept
Diese Vorlage hilft Ihnen, ein Hygienekonzept bzw. ein Selbstkontrollkonzept für ein Restaurant oder einen anderen Gastronomiebetrieb zu erstellen. Word-Dokument mit 45 Seiten — Preis Fr. 48.-

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